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Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.

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Beispiele für „interessante Träger“<br />

aus dem Archiv der Anerkennungen in der Stadt Siegen:<br />

Sportjugend:<br />

• Siegerländer Kleinpferdefreunde<br />

• Familiensportgemeinschaft Siegen e.V. – Jugendabteilung (Organisation zur Pflege<br />

der Freikörperkultur)<br />

• Angelverein „Em Hänger“<br />

• Tunesische Vereinigung: „Sport, Folklore, Malerei, Muttersprache“<br />

Sonstige Jugend:<br />

• Jugend des deutschen Amateur – Radio – Clubs<br />

• Jugend – Korps der Heilsarmee<br />

• Deutsche Marine Jugend Siegen (Siegen hat keine Schifffahrt / keinen Hafen)<br />

• „Auf Stifters Spuren – Verein zur deutsch-tschechischen Begegnung“<br />

• „Style – Fiasko – Verein zur Förderung der Hip – Hop – Kultur<br />

Pfadfinder:<br />

• „Royal Rangers“ / Mitglied im Bundesjugendwerk der freikirchl. Pfingstgemeinden<br />

Gewerkschaftsjugend:<br />

• DGB – Gewerkschaftsjugend „Gruppe Fernmeldeamt“<br />

Evangelische Jugend:<br />

• Verein für chr<strong>ist</strong>liche Gemeinschaftspflege auf biblischer Grundlage<br />

• EC – Motorradfahrer<br />

• Mädchenjungschar Fudjiyama / Jungenjungschar Fudjiyama<br />

Es <strong>ist</strong> anzunehmen, dass mindestens 50% der anerkannten Träger, Vereine, Institutionen<br />

inaktiv sind. Hier fehlt es an Zeit, um das Reg<strong>ist</strong>er durch intensive Recherche-Arbeit auf<br />

den neuesten Stand zu bringen.<br />

Ablauf aktueller Anerkennungsverfahren<br />

als Jugendverband / Jugendhilfeträger<br />

Der Träger meldet sich me<strong>ist</strong> telefonisch mit dem Wunsch nach Anerkennung. Informationen,<br />

Anfor-derungen und Erhebungsbogen werden dem Träger ausgehändigt oder zugeschickt.<br />

In einer ersten Beratung wird erfragt, welche Struktur die Arbeit hat und ob eine<br />

Anerkennung als „Jugendverband“ oder eine Anerkennung als „sonstiger Träger der<br />

freien Jugendhilfe“ angestrebt wird.<br />

Dies <strong>ist</strong> ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal, weil an Jugendverbände und Jugendgruppen<br />

durch das SGB VIII besondere Anforderungen gestellt und besondere Rechtsfolgen<br />

geknüpft werden.<br />

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