amz 4 2013
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amz 4 2013
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Charta soll<br />
Oldtimer schützen<br />
_ Fahrverbot – ein Albtraum für jeden<br />
Oldtimerliebhaber. Damit die Interessen<br />
der Freunde alter Fahrzeuge in der EU nicht<br />
auf der Strecke bleiben, hat der Oldtimerverband<br />
FIVA eine Charta verabschiedet.<br />
Das Verkehrsrecht wird nicht mehr<br />
in den Nationalstaaten der Europäischen<br />
Union, sondern von der<br />
EU vorgegeben. Das mag auf der<br />
einen Seite gut und richtig sein,<br />
auf der anderen Seite gilt es jedoch, dass<br />
die Interessen der Oldtimerfahrer – das<br />
sind immerhin EU-weit mehrere Millionen<br />
Menschen – nicht buchstäblich unter die<br />
Räder geraten. Ende Januar hat deswegen<br />
die Fedération International des Véhicules<br />
(FIVA) im Mercedes-Benz-Museum die so<br />
genannte Charta von Turin in Deutschland<br />
vorgestellt. Die FIVA repräsentiert mehr als<br />
85 nationale Oldtimerverbände aus über<br />
62 Mitgliedsstaaten mit insgesamt 1,5 Millionen<br />
Fahrern historischer Fahrzeuge.<br />
Die Charta selbst ist kein Gesetz, sondern<br />
lediglich eine Empfehlung des Verbandes<br />
an die Politik, wie in Zukunft mit<br />
Oldtimern umgegangen werden sollte. In<br />
Kürze: Die Charta betrachtet historische<br />
Fahrzeuge als Kulturgut, vergleichbar beispielsweise<br />
mit Baudenkmälern. Zum<br />
Erhalt sollen solche Kraftfahrzeuge regelmäßig<br />
gefahren werden – und somit muss<br />
sichergestellt sein, dass sie am öffentlichen<br />
Straßenverkehr auch künftig uneingeschränkt<br />
teilnehmen dürfen.<br />
Vor einigen Jahren hat die Diskussion<br />
um die Einführung der so genannten<br />
Umweltzonen in Deutschland für einen<br />
Aufschrei in der Oldtimerszene gesorgt.<br />
Oldtimerliebhaber befürchteten, künftig<br />
nicht mehr in den Innenbereich der fortan<br />
vorbildlich vor Feinstaub geschützten Städte<br />
einfahren zu dürfen. Erstmals wurde tatsächlich<br />
der Betrieb älterer Fahrzeuge mit<br />
nicht ausreichender Emissionsklasse für<br />
definierte Regionen untersagt. Glück hatte,<br />
dessen Fahrzeug bereits älter als 30 Jahre<br />
war und ein H-Kennzeichen besaß – alle<br />
anderen schauten in die Röhre. Das war in<br />
Deutschland eine neue Situation. Bis dahin<br />
galt nämlich, dass Fahrzeuge, die bereits<br />
einmal zum öffentlichen Straßenverkehr<br />
zugelassen waren, einen Bestandsschutz<br />
genossen, der darauf basierte, dass das<br />
Fahrzeug die zum Erstzulassungszeitpunkt<br />
gültigen Bau- und Betriebsvorschriften erfüllen<br />
muss. Ausnahmen hatte es bis dahin<br />
nur wenige gegeben. So beispielsweise die<br />
Nachrüstpflicht für eine Warnblinkanlage<br />
oder eine Sicherung gegen unbefugte<br />
Benutzung. Die FIVA befürchtet, dass mit<br />
der stetigen Zunahme der Pflichtausstattungen<br />
in Zukunft weitere Fahrzeuge in ihren<br />
Betriebsmöglichkeiten eingeschränkt<br />
werden könnten. Die Charta soll hier sowohl<br />
den Oldtimerbesitzer als auch die<br />
Politik für dieses Thema sensibilisieren und<br />
eine Diskussionsgrundlage sein für innerhalb<br />
der EU gültige Festlegungen.<br />
Die Charta spricht auch zum Erhalt<br />
historischer Fahrzeuge grundsätzliche<br />
Empfehlungen aus, die längst<br />
Lehnt sich optisch an historische<br />
Verein-barungen an: Die Charta<br />
von Turin. Foto: FIVA<br />
überfällig waren. So steht beispielsweise<br />
der Erhalt von Originalsubstanz an allererster<br />
Stelle. Bis heute sehen viele Restaurierer<br />
einen Zustand besser als neu als erstrebenswert<br />
an und zerstören dabei unnötig<br />
historische Substanz. Unstrittig ist dabei<br />
für die Fachleute, dass eine durch Korrosion<br />
weitgehend zerstörte Karosserie zum<br />
Erhalt und Betrieb eines historischen Fahrzeugs<br />
neu aufgebaut werden muss – aber<br />
mit Fingerspitzengefühl. tv<br />
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<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 4-<strong>2013</strong> 91