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Download als PDF - Sozialplattform Oberösterreich

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Arbeit auf uns wartet. Bezüglich der Unterschiede beim Einkommen kann ich jedoch sagen,<br />

dass im Zuge einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei gleichen Arbeitsagenden keine<br />

Unterschiede bestehen. Ziel ist es, dies auch in der Privatwirtschaft zu erreichen. Weiters<br />

darf ich noch auf das Frauenförderprogramm „Balance – Wege zur Gleichstellung“ aufmerksam<br />

machen, welches bereits im Landesdienst besteht. Ebenso finde ich es begrüßenswert,<br />

dass das Land OÖ eine Gleichbehandlungskommission eingerichtet hat, welche bei<br />

Stellungnahmen zu diversen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und bei der Erstattung<br />

von Gutachten in Fragen der Verletzung des Gleichbehandlungs- bzw. Frauenfördergebots<br />

miteingebunden wird.<br />

Das neue Chancengleichheitsgesetz sieht vor, dass für Hauptleistungen, z.B. Arbeit in einer Tagesstruktur,<br />

ein Kostenbeitrag von den Betroffenen eingehoben wird, wenn ein Vermögen über<br />

Euro 7.300,- angespart wurde oder wenn ein Pflegegeld bezogen wird. Ist es ein sozialer Fortschritt,<br />

wenn Personen, die aus dem sog. 1. Arbeitsmarkt hinausgedrängt werden, nun für sinnstiftende<br />

Arbeit in Form von Tagesstruktur zahlen müssen?<br />

Die „fähigkeitsorientierte Aktivität“ (Tagesstruktur) stellt eine Form der Hilfeleistung für den<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen dar, der einer Tätigkeit nachkommen will, für den jedoch<br />

unter anderem das Angebot des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht geeignet ist.<br />

Sie bietet die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der<br />

Gemeinschaft und schafft eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, adäquaten und<br />

<strong>als</strong> sinnvoll empfundenen Tätigkeitsfeldern.<br />

Für die Tätigkeit in der Einrichtung ist für den Menschen mit Beeinträchtigungen eine finanzielle<br />

Abgeltung vorgesehen.<br />

Gleichzeitig sind damit allerdings Kosten, wie z.B. für Infrastruktur, Betreuungspersonal<br />

usw. verbunden.<br />

Richtig ist, dass gemäß § 20 Oö. ChG iVm der Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung<br />

ein Beitrag zu den Kosten der Leistung zu entrichten ist. Auch nach dem Oö. BhG 1991<br />

war für die „Hilfe durch Beschäftigung“ ein Beitrag, abgestuft nach der Pflegegeldstufe, zu<br />

entrichten.<br />

Dieser Beitrag ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu entrichten.<br />

Der Beitrag richtet sich:<br />

1. einerseits nach der Höhe des Einkommens und Vermögens und<br />

2. andererseits nach der Frage, ob Anspruch auf Pflegegeld besteht oder nicht.<br />

zu 1.:<br />

Prüfkriterien dafür, ob überhaupt auf Einkommen oder Vermögen zugegriffen wird, sind:<br />

- die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz<br />

- die Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten sowie<br />

- das Vorliegen besonderer Härten.<br />

arbeitslos - krank - alt - drei Wege in die Armut Enquete des Armutsnetzwerks OÖ, 22. 10. 2008 51

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