Download als PDF - Sozialplattform Oberösterreich
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Fragen und Antworten<br />
52<br />
Weiters wird der Beitrag begrenzt durch Freibeträge:<br />
- z.B. 7.300 Euro bei verwertbarem Vermögen<br />
- z.B. 1.000 Euro Freibetrag bei Einkommen<br />
- durch das Kostendeckungsprinzip (<strong>als</strong>o höchstens bis zu den tatsächlich entstandenen<br />
Kosten)<br />
zu 2.:<br />
Wenn das vorhandene Einkommen/Vermögen nicht zur Deckung der entstandenen Kosten<br />
ausreicht bzw. wenn kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist, dann gilt die Regelung der<br />
Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung:<br />
Pflegegeld : 38 Wochenstunden x vereinbarten Wochenstunden in der Einrichtung<br />
= Monatsbeitrag<br />
Auch hier gibt es Einschränkungen:<br />
- wenn der Mensch mit Beeinträchtigungen keinen Anspruch auf Pflegegeld hat, ist dieser<br />
Beitrag nicht zu entrichten<br />
- die Höhe des Beitrags hängt von der für den Menschen mit Beeinträchtigungen individuell<br />
festgelegten Anzahl der Stunden ab<br />
- die Stunden werden im Leistungsverfahren mittels Bescheid gemeinsam mit den Menschen<br />
mit Beeinträchtigungen vereinbart (in der Assistenzkonferenz; durch Ermittlung<br />
des individuellen Hilfebedarfes)<br />
Ein (fiktives) Beispiel:<br />
Ein Mensch mit Beeinträchtigungen (Pflegegeldbezieher), der in einem Einfamilienhaus lebt<br />
und zusätzlich ein Sparvermögen in Höhe von rund 30.000 Euro besitzt, nimmt die Leistung<br />
„fähigkeitsorientierte Aktivität“ in Anspruch.<br />
Das Wohnhaus dient <strong>als</strong> Wohnform für den Menschen mit Beeinträchtigungen. Es kann<br />
davon ausgegangen werden, dass die angesparten Rücklagen für die Instandhaltung des<br />
Hauses benötigt werden. Daher würde in diesem Fall nicht auf das Vermögen zugegriffen<br />
werden.<br />
Aufgrund des Pflegegeldbezuges wäre höchstens der Beitrag aus dem Pflegegeld nach der<br />
Oö. Beitrags- und Richtsatzverordnung zu entrichten (jedenfalls aber nicht mehr <strong>als</strong> 80%<br />
des Pflegegeldes und nur bis zu den tatsächlichen Kosten).<br />
Hätte er keinen Anspruch auf Pflegegeld, müsste in diesem Fall kein Beitrag entrichtet werden<br />
(weder aus Einkommen, noch aus Vermögen, noch gemäß der Oö. ChG-Beitrags- und<br />
Richtsatzverordnung).<br />
„Arbeit schützt vor Armut nicht“ – Im Sozialbereich wird zunehmend mit dem neuen Kollektivvertrag<br />
angestellt und gleichzeitig niedrig eingestuft (mindere Verwendungsgruppen). Oft<br />
stehen keine Vollzeitarbeitsplätze zur Verfügung – sondern Working Poor-Verhältnisse in der<br />
Sozialarbeit. Ist das der politische Wille in OÖ?<br />
arbeitslos - krank - alt - drei Wege in die Armut Enquete des Armutsnetzwerks OÖ, 22. 10. 2008