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Jakob Kindinger

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Herzkreislaufstörungen und eine chronische Gastroenteritis (Magendarmkatarrh) hinzukommen. Die<br />

Arbeitsfähigkeit hat abgenommen und liegt bei ca. 50%. Aus dem Schreiben von Simmedinger an die<br />

Entschädigungsbehörde geht hervor, dass der Wirtschaftsschaden von <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> belegt sei und<br />

mit dem Festsetzungsbescheid W 663 wird <strong>Kindinger</strong> eine Kapitalentschädigung wegen Schadens im<br />

wirtschaftlichen Fortkommen von 3.600 DM zugesprochen. 276 Im Bescheid-Verzeichnis ist vermerkt,<br />

dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> am 21. April 1955 die Entschädigung ausgezahlt bekam. Vom 1. März bis 29.<br />

März 1954 hielt sich <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> zur Kur im Haus am See in Bad Elster, Bad der Werktätigen, auf.<br />

Die Behandlung erfolgte mit Moorumschlägen im Bereich des Oberbauches und einer Tinktur aus der<br />

Moritzquelle mit Glaubersalz. Der Arzt Dr. Finkenstein attestierte: „Das Allgemeinbefinden ist gut. Wir<br />

entließen den Patienten am 29.3.54 aus unserer Kurbehandlung als arbeitsfähig nach 10 Tagen<br />

Schonung.<br />

Eine ähnliche Therapie ist weiter fortzusetzen.“ 277<br />

Am 4. Januar 1957 stellte Dr. Knobeloch eine Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit<br />

<strong>Jakob</strong> Kindigers in seinem erlernten Beruf als Steinmetz aus. Die chronische Bronchitis, die sein Patient<br />

seit 1944 hat, habe sich verschlimmert durch den Staub, dem er bei seiner Tätigkeit ausgesetzt ist.<br />

Diese Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> drei Monate bei der Firma M.M.<br />

Schmitt in Bensheim als Steinmetz gearbeitet hat und ist in Form einer Abschrift, vermutlich auf einem<br />

Antrag, der allerdings unleserlich ist, erhalten. Klägervertreter Simmedinger fordert von der<br />

Entschädigungsbehörde in Darmstadt für <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> Entschädigungen wegen Gefährdung und<br />

Schaden von:<br />

-„Leben, Körper und Gesundheit<br />

- Freiheitsentziehung und Beschränkung<br />

- Eigentums- und Vermögensschäden<br />

- Berufs- und Ausbildungsschäden<br />

- Schäden in und außerhalb der Sozialversicherung“ 278<br />

Ein Vergleich kommt für ihn nicht in Frage. Auf diesem Antrag fehlt das Datum, er könnte aber aus dem<br />

Jahr 1965 stammen, da Simmedinger die wesentlichen Ansprüche in einem folgendem Antrag vom 30.<br />

März 1967 konkretisiert und sich dabei auf den „Globalantrag aus dem Jahre 1965“ 279 bezieht. Die<br />

Tatsache, dass zwischen den Anträgen ca. zwei Jahre liegen, wirft jedoch Fragen auf.<br />

In der „Substantivierung des Globalantrags“ 280 gibt es drei Anspruchsforderungen:<br />

- „Der Zuschlag gem. § 92(2) wegen Berufsschadens<br />

- Eine Rente ab 1.11.53 gem. § 31(2) im Hinblick auf den langen KZ-Aufenthalt des Antragstellers<br />

- Soforthilfe gemäß § 141(6) im Hinblick auf die lange Haftdauer“ 281<br />

Simmedinger betont, dass ein eventueller Vergleich nicht zu akzeptieren sei und daher von vorneherein<br />

angefochten werde.<br />

Aus einem handschriftlicher Brief von <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> an seinen Klägervertreter Simmedinger vom 16.<br />

April 1967 geht hervor, dass er schon ab dem 1. November 1953 eine Rente bezieht und die Soforthilfe<br />

selbst geltend gemacht hat. Außerdem ist eine Erklärung beigefügt, in der <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> bestätigt,<br />

von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen und sie auch nicht aufgegeben oder<br />

verloren zu haben. Diese Erklärung ist für die Entschädigungsbehörde bestimmt und betrifft die<br />

Wohnsituation; am 14. September 1965 war hierzu ein neues Gesetz erlassen worden. 282<br />

Am 21. April 1967 schrieb Simmedinger erneut an die Entschädigungsbehörde in Darmstadt und teilte<br />

mit, dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> schon eine Rente erhalte und deshalb der Antrag auf Rente gem. § 31(2)<br />

entfalle. Er bat um Informationen bezüglich der Bearbeitung der Soforthilfe gem. § 141(6) und um<br />

Gewährung des Zuschlags wegen Berufsschadens gem. § 92(2). Herr Sprank, Mitarbeiter der<br />

276 HStA Wiesbaden, Abt.518, Nr.3871.<br />

277 Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv By/1, 662.<br />

278 HStA Wiesbaden, Abt.518, Nr.3871, Simmedinger, A. N.; An die Entschädigungsbehörde; 08.<br />

279 Ebd., Simmedinger, A. N.; Akz: D/1175; 30.März 1967.<br />

280 Ebd.<br />

281 Ebd.<br />

282 Leider geht daraus nicht hervor, was sich genau geändert hat und was das neue Gesetz besagt.<br />

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