Jakob Kindinger
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Herzkreislaufstörungen und eine chronische Gastroenteritis (Magendarmkatarrh) hinzukommen. Die<br />
Arbeitsfähigkeit hat abgenommen und liegt bei ca. 50%. Aus dem Schreiben von Simmedinger an die<br />
Entschädigungsbehörde geht hervor, dass der Wirtschaftsschaden von <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> belegt sei und<br />
mit dem Festsetzungsbescheid W 663 wird <strong>Kindinger</strong> eine Kapitalentschädigung wegen Schadens im<br />
wirtschaftlichen Fortkommen von 3.600 DM zugesprochen. 276 Im Bescheid-Verzeichnis ist vermerkt,<br />
dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> am 21. April 1955 die Entschädigung ausgezahlt bekam. Vom 1. März bis 29.<br />
März 1954 hielt sich <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> zur Kur im Haus am See in Bad Elster, Bad der Werktätigen, auf.<br />
Die Behandlung erfolgte mit Moorumschlägen im Bereich des Oberbauches und einer Tinktur aus der<br />
Moritzquelle mit Glaubersalz. Der Arzt Dr. Finkenstein attestierte: „Das Allgemeinbefinden ist gut. Wir<br />
entließen den Patienten am 29.3.54 aus unserer Kurbehandlung als arbeitsfähig nach 10 Tagen<br />
Schonung.<br />
Eine ähnliche Therapie ist weiter fortzusetzen.“ 277<br />
Am 4. Januar 1957 stellte Dr. Knobeloch eine Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit<br />
<strong>Jakob</strong> Kindigers in seinem erlernten Beruf als Steinmetz aus. Die chronische Bronchitis, die sein Patient<br />
seit 1944 hat, habe sich verschlimmert durch den Staub, dem er bei seiner Tätigkeit ausgesetzt ist.<br />
Diese Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> drei Monate bei der Firma M.M.<br />
Schmitt in Bensheim als Steinmetz gearbeitet hat und ist in Form einer Abschrift, vermutlich auf einem<br />
Antrag, der allerdings unleserlich ist, erhalten. Klägervertreter Simmedinger fordert von der<br />
Entschädigungsbehörde in Darmstadt für <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> Entschädigungen wegen Gefährdung und<br />
Schaden von:<br />
-„Leben, Körper und Gesundheit<br />
- Freiheitsentziehung und Beschränkung<br />
- Eigentums- und Vermögensschäden<br />
- Berufs- und Ausbildungsschäden<br />
- Schäden in und außerhalb der Sozialversicherung“ 278<br />
Ein Vergleich kommt für ihn nicht in Frage. Auf diesem Antrag fehlt das Datum, er könnte aber aus dem<br />
Jahr 1965 stammen, da Simmedinger die wesentlichen Ansprüche in einem folgendem Antrag vom 30.<br />
März 1967 konkretisiert und sich dabei auf den „Globalantrag aus dem Jahre 1965“ 279 bezieht. Die<br />
Tatsache, dass zwischen den Anträgen ca. zwei Jahre liegen, wirft jedoch Fragen auf.<br />
In der „Substantivierung des Globalantrags“ 280 gibt es drei Anspruchsforderungen:<br />
- „Der Zuschlag gem. § 92(2) wegen Berufsschadens<br />
- Eine Rente ab 1.11.53 gem. § 31(2) im Hinblick auf den langen KZ-Aufenthalt des Antragstellers<br />
- Soforthilfe gemäß § 141(6) im Hinblick auf die lange Haftdauer“ 281<br />
Simmedinger betont, dass ein eventueller Vergleich nicht zu akzeptieren sei und daher von vorneherein<br />
angefochten werde.<br />
Aus einem handschriftlicher Brief von <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> an seinen Klägervertreter Simmedinger vom 16.<br />
April 1967 geht hervor, dass er schon ab dem 1. November 1953 eine Rente bezieht und die Soforthilfe<br />
selbst geltend gemacht hat. Außerdem ist eine Erklärung beigefügt, in der <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> bestätigt,<br />
von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen und sie auch nicht aufgegeben oder<br />
verloren zu haben. Diese Erklärung ist für die Entschädigungsbehörde bestimmt und betrifft die<br />
Wohnsituation; am 14. September 1965 war hierzu ein neues Gesetz erlassen worden. 282<br />
Am 21. April 1967 schrieb Simmedinger erneut an die Entschädigungsbehörde in Darmstadt und teilte<br />
mit, dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> schon eine Rente erhalte und deshalb der Antrag auf Rente gem. § 31(2)<br />
entfalle. Er bat um Informationen bezüglich der Bearbeitung der Soforthilfe gem. § 141(6) und um<br />
Gewährung des Zuschlags wegen Berufsschadens gem. § 92(2). Herr Sprank, Mitarbeiter der<br />
276 HStA Wiesbaden, Abt.518, Nr.3871.<br />
277 Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv By/1, 662.<br />
278 HStA Wiesbaden, Abt.518, Nr.3871, Simmedinger, A. N.; An die Entschädigungsbehörde; 08.<br />
279 Ebd., Simmedinger, A. N.; Akz: D/1175; 30.März 1967.<br />
280 Ebd.<br />
281 Ebd.<br />
282 Leider geht daraus nicht hervor, was sich genau geändert hat und was das neue Gesetz besagt.<br />
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