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Jakob Kindinger

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Die Komm. Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:<br />

Die von Bürgermeister Treffert am 31. Oktober 1950 ausgesprochenen Entlassungen werden sofort<br />

aufgehoben.“<br />

Die Antragsteller verweisen in der Begründung auf Art. 3(3), Art. 5, Art. 19(2) Grundgesetz und Art. 11<br />

und 147 der hessischen Verfassung. Da durch Kabinettsbeschluss keine Gesetze zustande kämen,<br />

seien alle geplanten Maßnahmen des Bundeskabinetts vom 19. September 1950 rechtswidrig. „Das<br />

Kabinett ist kein Bundesstrafgericht. Die fristlose Entlassung wegen einer, dem Bund nicht genehmen<br />

politischen Gesinnung oder Betätigung ist zweifellos eine Bestrafung und dazu eine schwere. In dem<br />

Beschluß des Kabinetts wird, um das Maß der Verfassungsverletzungen voll zu machen, diese<br />

Bestrafung für Beamte, Angestellte und Arbeiter, die sich schon vor dem 19. September 1950 in der<br />

vom Kabinett verdammten Weise betätigten, vorgeschrieben.“<br />

Am 9. November 1950 wurde über den Dringlichkeitsantrag der KPD vom 6. November 1950 in<br />

Nichtöffentlicher Sitzung, zu der lediglich die Presse zugelassen war, beraten. Treffert gab bekannt,<br />

dass die Entlassung auf Grund der Anweisung des Hessischen Ministers des Innern vom 19. Oktober<br />

1950 (Staatsanzeiger Nr. 42/1950) erfolgt sei. Mit Rücksicht auf die sozialen Verhältnisse sei die<br />

Entlassung des Arbeiters Emil Koob revidiert worden. Die Versammlung sei zur Beschlussfassung über<br />

den Antrag nicht zuständig, da der Bürgermeister die städtischen Bediensteten anstelle und entlasse.<br />

Die Vertreter der CDU, SPD und FDP vertraten den Standpunkt, dass der Bürgermeister nach den<br />

Anordnungen der Regierung pflichtgemäß gehandelt habe und im übrigen die<br />

Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung nicht zuständig sei und es Aufgabe der Gerichte<br />

sei, über die Angelegenheit zu entscheiden. Der KPD-Abgeordnete Schlink beantragte die<br />

Entscheidung über den Antrag durch Abstimmung. In der Abstimmung wurde mit zwölf zu fünf Stimmen<br />

die Unzuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung erklärt.<br />

In einem offenen Brief an die Bevölkerung Bensheim wurde auf einen Dringlichkeitsantrag vom 12.<br />

Dezember 1950 verwiesen, der bei der Abstimmung von dem Bürgermeister und den Vertretern<br />

sämtlicher Parteien, außer den beiden KPD-Vertretern Schlink und <strong>Kindinger</strong>, nicht zur Debatte<br />

zugelassen und zurückgewiesen wurde. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Die Fraktion der KPD<br />

beantragt, die Stadtverordneten der Stadt Bensheim sowie der Bürgermeister wollen beschließen,<br />

sämtliche Remilitarisierungsmaßnahmen abzulehnen.<br />

Ferner die Bevölkerung Bensheims ebenfalls in einer Abstimmung zu befragen, wie sie zur<br />

Remilitarisierung steht.<br />

Des weiteren soll der Bürgermeister beauftragt werden, unverzüglich den Beschluß der<br />

Stadtverordneten sowie das Abstimmungsergebnis der Bevölkerung Bensheims nach Abschluß der<br />

Befragung der Bundesregierung zuzuleiten.“<br />

Als <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> in der Sitzung trotzdem zu diesem Antrag sprechen wollte, sei ihm vom<br />

Bürgermeister das Wort entzogen worden.<br />

Um die Christen zu erreichen führt <strong>Kindinger</strong> in seinem Offenen Brief pointiert aus: „Man sagt oft, wir<br />

wollen gemeinsam für den Frieden beten. Einverstanden! Aber beten allein hilft nicht. Der Herrgott will<br />

keinen Krieg und er hat auch noch nie einen gemacht. Er will, daß alle Menschen in Frieden<br />

miteinander leben. Tun wir das nicht, dann wird der Spruch wieder wahr werden: `Die Glocken läuten<br />

Frieden auf Erden, bis sie wieder Kanonen werden´“.<br />

Die KPD-Fraktion stellte am 18. Dezember 1951 den Dringlichkeitsantrag, die<br />

Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:<br />

„1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Forderung der Landesregierung beim Bundesrat,<br />

die `Kleine Mietpreisreform´, die von der Bundesregierung erlassen worden ist, umgehend aufzuheben.<br />

2. Die Stadtverordnetenversammlung ersucht die Landesregierung, gemäß ihrer Forderung nach<br />

Aufhebung der `Kleinen Mietpreisreform´, dieselbe nicht in Hessen zur Anwendung zu bringen.<br />

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister zu veranlassen, daß auf die der<br />

Stadt gehörenden Wohnungen und Räume, die Verordnung über die `Kleine Mietpreisreform´ keine<br />

Anwendung findet.<br />

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