zugang zu sozialen rechten in europa - Horus
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Zugang <strong>zu</strong> <strong>sozialen</strong> Rechten <strong>in</strong> Europa<br />
Anhang III<br />
Leitl<strong>in</strong>ien für die Verbesserung des Zugangs <strong>zu</strong> <strong>sozialen</strong> Rechten<br />
Die folgenden Leitl<strong>in</strong>ien wurden von der Expertengruppe <strong>zu</strong>m Zugang <strong>zu</strong>m<br />
Sozialschutz (CS-PS) verfasst. Ihr Zweck ist es, jenen Menschen, die die Bed<strong>in</strong>gungen<br />
für e<strong>in</strong>en Anspruch von Leistungen erfüllen, aber Schwierigkeiten bei der<br />
Beantragung haben, den Zugang <strong>zu</strong> diesen Sozialleistungen <strong>zu</strong> ermöglichen. Sie<br />
sollen auch den Zugang <strong>zu</strong> den Sozialdiensten erleichtern. Sie basieren auf den<br />
folgenden allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen:<br />
– Die Ausübung e<strong>in</strong>es Rechts setzt Kenntnisse über dieses Recht und e<strong>in</strong><br />
Bewusstse<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich des Anspruchs und der Ausübung dieses Rechts voraus;<br />
– allen Menschen, die e<strong>in</strong>en solchen rechtmäßigen Anspruch haben, muss e<strong>in</strong><br />
effizienter Zugang <strong>zu</strong>m Sozialschutz garantiert werden;<br />
– E<strong>in</strong>richtungen für Sozialschutz und Sozialdienste müssen <strong>zu</strong>m Wohle der<br />
berechtigten Personen arbeiten;<br />
– den sozial schwächsten Berechtigten muss spezielle Aufmerksamkeit gewidmet<br />
werden;<br />
– tatsächliche Partnerschaften zwischen E<strong>in</strong>richtungen für Sozialschutz und<br />
Sozialdienste e<strong>in</strong>erseits und verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft<br />
andererseits s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil, um den Zugang <strong>zu</strong> den <strong>sozialen</strong><br />
Rechten <strong>zu</strong> verbessern;<br />
– Um bedeutende Änderungen <strong>in</strong> der bestehenden Rechtsprechung <strong>zu</strong> vollziehen<br />
oder wenn neue Leistungen e<strong>in</strong>geführt werden sollen, muss die Auswirkung<br />
auf den Kampf gegen die Armut e<strong>in</strong>er systematischen Bewertung unterzogen<br />
werden.<br />
I. Verbesserung der Kommunikation und Informationen über Rechte, Leistungen<br />
und Dienste<br />
1. Die Öffentlichkeit muss über alle erforderlichen Informationen über<br />
Sozialleistungen und –dienste verfügen; die Verbreitung der Informationen sollte<br />
Bestandteil e<strong>in</strong>er effizienten Öffentlichkeitsarbeit und e<strong>in</strong>er nationalen Informationspolitik<br />
se<strong>in</strong>;<br />
– die Verbreitung von Informationen muss alle Berechtigten e<strong>in</strong>schließen und es<br />
müssen dabei so viele Informationskanäle wie möglich genutzt werden<br />
(Versenden von Broschüren an die gesamte Bevölkerung, Fernsehen, Radio und<br />
andere Werbeträger, Auslage von Broschüren an bestimmten öffentlichen Stellen,<br />
freie Telefonleitungen, Tage der offenen Tür, Internet, usw.);<br />
– diese Informationen sollten <strong>in</strong> mehreren Sprachen vorliegen (nationale<br />
M<strong>in</strong>derheiten, Migranten);<br />
– diese Informationen müssen auf Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>zu</strong>geschnitten<br />
werden (jene mit e<strong>in</strong>geschränkter Mobilität, Hör- und Sehbeh<strong>in</strong>derungen);<br />
– wenn Informationen <strong>in</strong> Form von Broschüren (Literatur) verteilt werden, müssen<br />
diese klar, präzise und verständlich abgefasst se<strong>in</strong> und regelmäßig aktualisiert<br />
werden;<br />
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