zugang zu sozialen rechten in europa - Horus
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Anhang V<br />
Empfehlung Rec(2001)12<br />
des M<strong>in</strong>isterkomitees an die Mitgliedstaaten<br />
über die Anpassung der Gesundheitsversorgung an die Nachfrage<br />
nach der Gesundheitsversorgung und die Gesundheitsdienste<br />
für Menschen am Rande der Gesellschaft<br />
(durch das M<strong>in</strong>isterkomitee beim 768. Treffen der Stellvertreter der M<strong>in</strong>ister<br />
am 10. Oktober 2001 verabschiedet)<br />
Das M<strong>in</strong>isterkomitee, gemäß Artikel 15.b der Sat<strong>zu</strong>ng des Europarates,<br />
Anhängen<br />
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Ziel des Europarates ist, e<strong>in</strong>e größere<br />
E<strong>in</strong>igkeit unter den Mitgliedern <strong>zu</strong> erreichen und dass dieses Ziel, <strong>in</strong>ter alia, besonders<br />
durch die Annahme geme<strong>in</strong>samer Regeln im Gesundheitswesen verfolgt werden<br />
kann;<br />
angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten am<br />
Rande der Gesellschaft leben;<br />
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Probleme, die spezifisch s<strong>in</strong>d für Menschen<br />
am Rande der Gesellschaft, ernste Folgen für ihre Gesundheit haben und dass dies<br />
e<strong>in</strong> immer wichtiger werdendes Problem des staatlichen Gesundheitswesens und e<strong>in</strong>e<br />
ernste und kosten<strong>in</strong>tensive Bürde für das Individuum, die Familie, die Geme<strong>in</strong>schaft<br />
und den Staat darstellt;<br />
<strong>in</strong> Anerkennung, dass angesichts der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich <strong>in</strong> den<br />
europäischen Staaten jede diesbezügliche und effiziente Gesundheitspolitik nicht nur<br />
die Gesundheitsprobleme der Menschen am Rande der Gesellschaft, sondern auch<br />
jene von Menschen <strong>in</strong> unsicheren Lebensbed<strong>in</strong>gungen berücksichtigen muss, wobei<br />
die Gesundheitsvorsorge e<strong>in</strong> Schlüsselelement e<strong>in</strong>er solchen Politik se<strong>in</strong> muss;<br />
unter Beachtung, dass es heute weitestgehend belegt ist, dass psychischer Stress, der<br />
von Menschen, die <strong>in</strong> solch unsicheren Lebensbed<strong>in</strong>gungen leben, Auswirkungen auf<br />
deren physische und geistige Gesundheit nimmt;<br />
<strong>in</strong> Anerkennung der Notwendigkeit von politischen Richtl<strong>in</strong>ien, die darauf abzielen,<br />
die Gesundheitsprobleme von Menschen am Rande der Gesellschaft <strong>zu</strong> verh<strong>in</strong>dern,<br />
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit nach Schutz der Privatsphäre aller<br />
beteiligten Personen und der Vertraulichkeit;<br />
<strong>in</strong> Anerkennung des Rechts von Menschen, die <strong>in</strong> unsicheren Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
leben, auf e<strong>in</strong> Leben unter Bed<strong>in</strong>gungen, die ihrer angemessenen Entwicklung<br />
förderlich s<strong>in</strong>d, frei von physischer und psychischer Belastung, sozialer Isolierung,<br />
psychosomatischen Symptomen, die auf Stress und andere Formen der<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen s<strong>in</strong>d;<br />
<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung an Artikel 11 der Europäischen Sozialcharta über das Recht auf<br />
Gesundheitsvorsorge und Artikel 3 der Konvention über Menschenrechte und<br />
Biomediz<strong>in</strong> über den gleichen Zugang <strong>zu</strong>r Gesundheitsvorsorge;<br />
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