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zugang zu sozialen rechten in europa - Horus

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Zugang <strong>zu</strong> <strong>sozialen</strong> Rechten <strong>in</strong> Europa<br />

3.1. H<strong>in</strong>dernisse, die sich aus der Form des Rechts ergeben<br />

und die Eignung gesetzlicher und anderer Bestimmungen<br />

Wesentlich ist hier der Rahmen, sowohl <strong>in</strong> gesetzlicher H<strong>in</strong>sicht als auch <strong>in</strong><br />

H<strong>in</strong>sicht auf die Struktur und Form von Bestimmungen, <strong>in</strong> der das soziale<br />

Recht juristisch kodifiziert und organisiert wurde. Die sich ergebenden<br />

H<strong>in</strong>dernisse schaffen nicht nur Schwierigkeiten h<strong>in</strong>sichtlich der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

von Rechten, sondern schließen e<strong>in</strong>ige Menschen tatsächlich von der<br />

Berechtigung aus. Die erste H<strong>in</strong>derniskategorie bezieht sich darauf, wo und<br />

wie dieses Recht dargelegt ist und <strong>in</strong>sbesondere den Genauigkeitsgrad der<br />

Darlegung. E<strong>in</strong> zweites H<strong>in</strong>dernis ergibt sich, wenn die Rechte auf bestimmte<br />

Bevölkerungsteile begrenzt s<strong>in</strong>d. Lücken im <strong>sozialen</strong> Sicherheitsnetz bilden<br />

das dritte H<strong>in</strong>dernis bei der Umset<strong>zu</strong>ng sozialer Rechte. E<strong>in</strong> viertes H<strong>in</strong>dernis<br />

ergibt sich daraus, dass ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destschwelle oder ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>deststandard<br />

(für Dienste und Leistungen) festgelegt wurde. E<strong>in</strong> fünftes mögliches<br />

H<strong>in</strong>dernis bezieht sich auf die Form der Berechtigung oder Qualifikation,<br />

<strong>in</strong>sbesondere darauf, wie dies <strong>zu</strong>r Ausgren<strong>zu</strong>ng e<strong>in</strong>iger Menschen führen<br />

kann. E<strong>in</strong> sechstes H<strong>in</strong>dernis (und e<strong>in</strong>e Ursache für Ausgren<strong>zu</strong>ng oder<br />

Schwierigkeiten) tritt auf, wenn die Struktur der Bestimmung mit der Art der<br />

Nachfrage oder des Bedarfs nicht übere<strong>in</strong>stimmt.<br />

3.1.1. Mangel an Genauigkeit <strong>in</strong> der Darlegung des Rechts oder Anspruchs<br />

Sowohl die Art als auch der Umfang, <strong>in</strong> dem soziale Rechte <strong>in</strong> der nationalen<br />

Gesetzgebung dargelegt s<strong>in</strong>d, variieren erheblich. Diese Unterschiede<br />

reichen von der klaren Festlegung von <strong>sozialen</strong> Rechten im Gesetz bis <strong>zu</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>en Zielset<strong>zu</strong>ngen oder Grundpr<strong>in</strong>zipien, die durch die Politik<br />

erreicht werden sollen. Die Rolle des Staates reicht dabei von der e<strong>in</strong>fachen<br />

Respektierung von Rechten über den Schutz dieser Rechte bis <strong>zu</strong>r aktiven<br />

Erfüllung derselben (Eide 1995b: 233). E<strong>in</strong>e neue Studie <strong>zu</strong>m Wohnen<br />

(BIPE 2000) hilft bei der Unterscheidung von vier Ebenen (der Darlegung)<br />

dieser Rechte:<br />

– e<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Verfassung aufgenommenes Recht;<br />

– e<strong>in</strong> durch die Gesetzgebung entstandenes Recht;<br />

– die Existenz e<strong>in</strong>er Politik, die auf die Realisierung e<strong>in</strong>es Rechts abzielt;<br />

– e<strong>in</strong> durch die Praxis garantiertes Recht.<br />

Es liegen nur wenige Informationen über die Bedeutung dieser und anderer<br />

Varianten h<strong>in</strong>sichtlich der Form rechtlicher Anerkennung von Rechten sowie<br />

über die Zugänglichkeit von Rechten <strong>in</strong> der Praxis vor. Ohne Zweifel ist die<br />

Justitiabilität von Bedeutung, aber andere Formen des Anspruchs können<br />

ebenfalls wirksam se<strong>in</strong>. In Be<strong>zu</strong>g auf wohnungsbezogene Rechte legt z. B.<br />

die eben zitierte Studie nahe, dass die Chancen auf Realisierung des Rechts<br />

auf Wohnung steigen, wenn man von der ersten auf die vierte<br />

Darlegungsform des Anspruchs wechselt. Mit anderen Worten, es gibt e<strong>in</strong>en<br />

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