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zugang zu sozialen rechten in europa - Horus

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Zugang <strong>zu</strong> <strong>sozialen</strong> Rechten <strong>in</strong> Europa<br />

Die <strong>in</strong> diesem Gesetz verankerten Grundsätze lauten wie folgt:<br />

1. Die E<strong>in</strong>richtung für soziale Sicherheit ist verpflichtet, die Begünstigten auf<br />

Anfrage oder auf eigene Initiative so klar wie möglich über ihre Rechte auf<strong>zu</strong>klären.<br />

E<strong>in</strong>erseits kann e<strong>in</strong>e versicherte Person spezifische Fragen an e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung<br />

stellen; andererseits ist die E<strong>in</strong>richtung verpflichtet, eigene Schritte <strong>zu</strong> ergreifen,<br />

um die Öffentlichkeit <strong>zu</strong> <strong>in</strong>formieren. Die Charta weist den E<strong>in</strong>richtungen für<br />

soziale Sicherheit die Verantwortung <strong>zu</strong>, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es festgelegten<br />

Zeitrahmens Informationen bereit<strong>zu</strong>stellen.<br />

2. E<strong>in</strong>richtungen für soziale Sicherheit müssen Antragsformulare für<br />

Leistungen, die von der versicherten Person falsch an sie adressiert wurden, an<br />

die <strong>zu</strong>ständige Stelle weiterleiten und die betreffende Person darüber <strong>in</strong>formieren.<br />

3. Hat jemand Anspruch auf e<strong>in</strong>e Leistung, dann ist die E<strong>in</strong>richtung unter<br />

bestimmten Umständen verpflichtet, diese Leistung <strong>zu</strong> erbr<strong>in</strong>gen, auch wenn sie<br />

von der betreffenden Person ke<strong>in</strong>en ausdrücklichen Antrag erhalten hat. (Bisher<br />

gibt es jedoch ke<strong>in</strong>e Durchführungsbestimmung bezüglich dieser Verpflichtung.)<br />

4. Die E<strong>in</strong>richtung für soziale Sicherheit muss unverzüglich auf die Anträge für<br />

Leistungen reagieren. Der Antragsteller muss nach spätestens vier Monaten<br />

über die Entscheidung unterrichtet und die Leistung <strong>in</strong>nerhalb der folgenden<br />

vier Monate ausgezahlt werden. Im Fall e<strong>in</strong>er Verzögerung muss die E<strong>in</strong>richtung<br />

dem Empfänger Z<strong>in</strong>sen zahlen.<br />

5. Die E<strong>in</strong>richtung muss der an die versicherte Person geschickten<br />

Entscheidung die Bed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>spruch beilegen und sie über die<br />

Gründe für die Entscheidung und das Aktenzeichen <strong>in</strong>formieren sowie die<br />

für diesen Vorgang verantwortlichen Personen nennen und wie sie diese<br />

kontaktieren können.<br />

6. Stellt sich heraus, dass e<strong>in</strong>e Entscheidung falsch ist, muss e<strong>in</strong>e neue<br />

Entscheidung getroffen werden. Nach Ablauf der E<strong>in</strong>spruchsfrist s<strong>in</strong>d etwaige<br />

Folgen nicht durch den Antragsteller <strong>zu</strong> tragen (falls z. B. die revidierte Leistung<br />

für die versicherte Person ger<strong>in</strong>ger ist als die ursprüngliche). Für den Fall, dass<br />

die ursprüngliche, günstigere Entscheidung durch Betrug oder falsche Angaben<br />

seitens der versicherten Person <strong>zu</strong>stande kam, muss diese Person die<br />

Leistungen, auf die sie ke<strong>in</strong>en Anspruch hat, zzgl. Z<strong>in</strong>sen <strong>zu</strong>rückerstatten.<br />

Für weitere Informationen siehe: http://securitesociale.fgov.be<br />

http://securitesociale.fgov.be/lex/francais/charte/19950411.htm<br />

Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist der Schwerpunkt des nächsten<br />

Beispiels. Es beschreibt umfassende Maßnahmen, <strong>in</strong>itiiert durch die<br />

litauische Regierung, die <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf<br />

kommunaler Ebene umgesetzt werden. Diese Programme haben e<strong>in</strong>e<br />

starke kommunale Ausrichtung. Sie zielen nicht nur besonders stark auf die<br />

Bedürfnisse kommunaler Gebiete ab, sondern erfordern auch e<strong>in</strong>e<br />

umfangreiche Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch die Geme<strong>in</strong>deverwaltung und werden<br />

von den kommunalen Arbeitsämtern organisiert. Es werden strikte<br />

Beurteilungskriterien angewendet. Innovation und Übertragbarkeit auf<br />

andere Bereiche s<strong>in</strong>d wichtige Grundsätze dieser Initiative.<br />

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