zugang zu sozialen rechten in europa - Horus
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iii. die bereichsübergreifende Kooperation <strong>zu</strong>r Steigerung der Fähigkeit ihrer<br />
Sozialsysteme verbessert, gesundheitliche Probleme bei Menschen <strong>zu</strong> verh<strong>in</strong>dern, die<br />
<strong>in</strong> unsicheren Lebensbed<strong>in</strong>gungen leben. Dieser Ansatz sollte e<strong>in</strong>deutig die Rolle,<br />
Verantwortlichkeiten und die Koord<strong>in</strong>ierung der verschiedenen beteiligten Stellen<br />
und <strong>sozialen</strong> E<strong>in</strong>richtungen spezifizieren, um <strong>zu</strong> verh<strong>in</strong>dern, dass diese Menschen an<br />
den Rand der Gesellschaft gedrängt werden;<br />
iv. die Entwicklung umfassender, wirkungsvoller und effizienter Gesundheitssysteme<br />
für e<strong>in</strong>e zeitige und adäquate Reaktion auf mediz<strong>in</strong>ische Bedürfnisse ermöglicht, um<br />
Gleichheit und gleichen Zugang <strong>zu</strong>r Gesundheitsvorsorge sicher<strong>zu</strong>stellen, unter<br />
Berücksichtigung der gesundheitlichen Bedürfnisse und der verfügbaren Ressourcen,<br />
und um <strong>in</strong> der Lage <strong>zu</strong> se<strong>in</strong>, die gesundheitlichen Probleme von Menschen am Rande<br />
der Gesellschaft <strong>zu</strong> identifizieren, <strong>zu</strong> beurteilen und <strong>zu</strong> behandeln;<br />
v. und <strong>zu</strong> diesem Zweck die im Anhang <strong>zu</strong> dieser Empfehlung aufgeführten<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen, wo immer sie angemessen ersche<strong>in</strong>en.<br />
Anhang <strong>zu</strong>r Empfehlung Rec(2001)12<br />
I. Grundsätze<br />
Anhängen<br />
Die Regierungen werden aufgerufen, im Rahmen der von der Weltgesundheitsorganisation<br />
bei der Ottawa-Konferenz von 1986 verabschiedeten Grundsätze e<strong>in</strong>e<br />
Sozial-/ Gesundheitspolitik <strong>zu</strong> entwickeln, um unsichere Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>zu</strong><br />
verh<strong>in</strong>dern und damit die Gefahr, an den Rand der Gesellschaft gedrängt <strong>zu</strong> werden,<br />
<strong>zu</strong> begrenzen.<br />
Bei der Anpassung des Gesundheitswesens und der Sozialleistungen an die Bedürfnisse<br />
von Menschen, die am Rande der Gesellschaft oder <strong>in</strong> unsicheren Bed<strong>in</strong>gungen leben,<br />
sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten e<strong>in</strong>e Anzahl von Kriterien bedenken:<br />
1. Die Richtl<strong>in</strong>ien sollten den vom Europarat vertretenen Werten entsprechen:<br />
Menschenrechte und Rechte der Patienten, Menschenwürde, sozialer Zusammenhalt,<br />
Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Gleichheit der Geschlechter, Partizipation,<br />
Entscheidungsfreiheit – ausgewogen durch die Verpflichtung, se<strong>in</strong>e eigene Gesundheit<br />
<strong>zu</strong> schützen.<br />
Um effizient <strong>zu</strong> se<strong>in</strong>, muss jede Gesundheitspolitik, besonders wenn sie sich an den<br />
Bedürfnissen von Menschen am Rande der Gesellschaft ausrichtet, auf e<strong>in</strong>em<br />
<strong>in</strong>tegrierten Ansatz basieren und mit Maßnahmen <strong>zu</strong>m Sozialschutz beg<strong>in</strong>nen.<br />
Diesen Menschen sollte e<strong>in</strong> regelmäßiges M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen <strong>zu</strong>gestanden werden.<br />
2. E<strong>in</strong>e der besten politischen Ansätze (neben der Anhebung des<br />
Lebensstandards), ihre Gesundheit <strong>zu</strong> verbessern und e<strong>in</strong> Abgleiten an den Rand der<br />
Gesellschaft <strong>zu</strong> vermeiden, ist die Sicherstellung e<strong>in</strong>es gleichen Zugangs <strong>zu</strong> den<br />
Sozial- und Gesundheitsdiensten für alle, ungeachtet se<strong>in</strong>es/ihres wirtschaftlichen<br />
oder rechtlichen Status. Der Ansatz sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass neue<br />
Gruppen und Personen jederzeit an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden<br />
können.<br />
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