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Schlussfolgerungen Schlussfolgerungen aus aus den den Sicherheitsnachprüfungen Sicherheitsnachprüfungen 2010:<br />

2010:<br />

- 31 -<br />

NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

In Artikel 29 des französischen Gesetzes Nr. 2006-686 vom 13. Juni 2006 für Transparenz und Sicherheit im<br />

Bereich der Nukleartechnik sowie in Artikel 24 der zugehörigen Durchführungsverordnung Nr. 2007-1557<br />

vom 2. November 2007 wird eine zehnjährliche Sicherheitsnachprüfung jeder einzelnen nuklearen Anlage<br />

(INB) und, nach Abschluss dieser Prüfung, die Übermittlung eines <strong>Bericht</strong>s mit Schlussfolgerungen aus der<br />

Sicherheitsnachprüfung an die Behörde für nukleare Sicherheit gefordert.<br />

Anhand der Sicherheitsnachprüfung soll sichergestellt werden, dass durch die Umsetzung ergänzender<br />

Maßnahmen der Sicherheitsstandard der Anlage bis hin zum Abschluss der Stilllegungsarbeiten ausreichend<br />

hoch <strong>ist</strong>. Bei den Reaktoren von <strong>EDF</strong> <strong>ist</strong> die gesetzliche Verpflichtung zu Sicherheitsnachprüfungen an die<br />

Durchführung zehnjährlicher Inspektionen der Anlagen geknüpft. Nach Abschluss der Nachprüfung 2010<br />

hat der Standort Cattenom den <strong>Bericht</strong> mit Schlussfolgerungen aus der Sicherheitsnachprüfung von Block 2<br />

am 28.01.2010 weitergeleitet. Daraus geht hervor, dass die Zielvorgaben für eine Sicherheitsnachprüfung<br />

erfüllt wurden: Es wurde gezeigt, dass die Anlage den Vorgaben des geltenden Regelwerks entspricht, und<br />

<strong>auf</strong>grund neu <strong>auf</strong>genommener Anforderungen wurden Änderungen vorgenommen, die den<br />

Sicherheitsstandard der Anlage erhöhen.<br />

Nach Abschluss dieser Nachprüfung im Rahmen der zweiten Zehnjahresinspektion (VD2) wurde der<br />

Nachweis erbracht, dass Block 2 bis zur nächsten Sicherheitsnachprüfung mit einem zufriedenstellenden<br />

Sicherheitsstandard betriebstauglich <strong>ist</strong>.<br />

Darüber hinaus kann mit Hilfe des <strong>Bericht</strong>s mit Schlussfolgerungen aus der Sicherheitsnachprüfung einer<br />

Anlage der Zeitplan für die Umsetzung der übrigen Maßnahmen zur Erhöhung der Anlagensicherheit<br />

präzisiert werden. Dadurch kann die Robustheit der Anlage nach den Zielvorgaben der<br />

Sicherheitsnachprüfung weiter verbessert werden.<br />

Am Standort Cattenom werden diese Maßnahmen über das Jahr 2010 hinaus geplant.<br />

8 – Verwaltungsverfahren<br />

Im Jahr 2010 gab es keine Verwaltungsverfahren gegenüber dem KKW Cattenom.

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