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NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

oder anderes Verfahren.<br />

Hinsichtlich dieser Verschiebung gab sich der Ausschuss mit dem<br />

Beschluss der Sicherheitsbehörden zufrieden.<br />

• Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Juni 2006 schreibt vor, dass jede<br />

nukleare Anlage jährlich einen <strong>Bericht</strong> erstellen muss, in dem die Art und<br />

die Messergebnisse der Emissionen radioaktiver und nichtradioaktiver<br />

Stoffe aus der Anlage in die Umwelt <strong>auf</strong>geführt sind.<br />

In dem vorgestellten <strong>Bericht</strong> sind die Ergebnisse für alle vier nuklearen<br />

Anlagen des KKW Cattenom dargelegt.<br />

Die Ausschussmitglieder können hierzu keine Empfehlungen für jede<br />

einzelne nukleare Anlage äußern.<br />

6 - CHSCT am Standort<br />

• Das Transparenzgesetz gewährt dem CHSCT umfassendere Vorrechte.<br />

Die Leitung <strong>ist</strong> der Ansicht, dass der CIESCT (Betriebsübergreifender<br />

Ausschuss für Sicherheit und Arbeitsbedingungen) den CHSCT des<br />

Standorts ersetzen kann.<br />

Die Ausschussmitglieder stellen jedoch fest, dass dieses Organ in weiten<br />

Teilen unzureichend <strong>ist</strong> und seine Grenzen erkennen ließ. Vertreter der<br />

externen Unternehmen sind nur selten präsent und hinsichtlich ihrer<br />

Mitwirkung und Diskussionsbeteiligung vielfachem Druck ausgesetzt.<br />

Die Ausschussmitglieder empfehlen die Einrichtung eines echten CHSCT<br />

für den Standort mit Vertretern sowohl von <strong>EDF</strong> als auch von externen<br />

Unternehmen, die über alle Vorrechte der CHSCT und die<br />

entsprechenden Voraussetzungen bezüglich Zeit und Ausbildung<br />

verfügen.<br />

Ein solcher multiprofessioneller CHSCT <strong>ist</strong> die einzige Möglichkeit für<br />

eine ernsthafte Politik für Gefahrenverhütung, Gesundheitsschutz und<br />

Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, bei der die Schnittstellen zwischen<br />

<strong>EDF</strong> und externen Unternehmen berücksichtigt werden.<br />

• Der Ausschuss empfiehlt eine Rückkehr zu einer Arbeitsweise des<br />

CHSCT mit vier Ausschüssen:

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