Dieser Bericht ist jetzt auf Deutsch verfügbar (PDF ... - Energie EDF
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NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />
oder anderes Verfahren.<br />
Hinsichtlich dieser Verschiebung gab sich der Ausschuss mit dem<br />
Beschluss der Sicherheitsbehörden zufrieden.<br />
• Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Juni 2006 schreibt vor, dass jede<br />
nukleare Anlage jährlich einen <strong>Bericht</strong> erstellen muss, in dem die Art und<br />
die Messergebnisse der Emissionen radioaktiver und nichtradioaktiver<br />
Stoffe aus der Anlage in die Umwelt <strong>auf</strong>geführt sind.<br />
In dem vorgestellten <strong>Bericht</strong> sind die Ergebnisse für alle vier nuklearen<br />
Anlagen des KKW Cattenom dargelegt.<br />
Die Ausschussmitglieder können hierzu keine Empfehlungen für jede<br />
einzelne nukleare Anlage äußern.<br />
6 - CHSCT am Standort<br />
• Das Transparenzgesetz gewährt dem CHSCT umfassendere Vorrechte.<br />
Die Leitung <strong>ist</strong> der Ansicht, dass der CIESCT (Betriebsübergreifender<br />
Ausschuss für Sicherheit und Arbeitsbedingungen) den CHSCT des<br />
Standorts ersetzen kann.<br />
Die Ausschussmitglieder stellen jedoch fest, dass dieses Organ in weiten<br />
Teilen unzureichend <strong>ist</strong> und seine Grenzen erkennen ließ. Vertreter der<br />
externen Unternehmen sind nur selten präsent und hinsichtlich ihrer<br />
Mitwirkung und Diskussionsbeteiligung vielfachem Druck ausgesetzt.<br />
Die Ausschussmitglieder empfehlen die Einrichtung eines echten CHSCT<br />
für den Standort mit Vertretern sowohl von <strong>EDF</strong> als auch von externen<br />
Unternehmen, die über alle Vorrechte der CHSCT und die<br />
entsprechenden Voraussetzungen bezüglich Zeit und Ausbildung<br />
verfügen.<br />
Ein solcher multiprofessioneller CHSCT <strong>ist</strong> die einzige Möglichkeit für<br />
eine ernsthafte Politik für Gefahrenverhütung, Gesundheitsschutz und<br />
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, bei der die Schnittstellen zwischen<br />
<strong>EDF</strong> und externen Unternehmen berücksichtigt werden.<br />
• Der Ausschuss empfiehlt eine Rückkehr zu einer Arbeitsweise des<br />
CHSCT mit vier Ausschüssen: