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2 - Strahlenschutz des Personals<br />

- 9 -<br />

NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

Unter Unter Strahlenschutz Strahlenschutz sind sind sämtliche sämtliche Vorschriften, Vorschriften, Verfahren Verfahren und und Mittel Mittel Mittel zur zur Vorbeugung Vorbeugung und und Überwac Überwachung<br />

Überwac hung<br />

zu zu verstehen, verstehen, durch durch die die die die die die direkten direkten oder oder indirekten indirekten Auswirkungen Auswirkungen der der erzeugten erzeugten ionisierenden ionisierenden Strahlung<br />

Strahlung<br />

<strong>auf</strong> <strong>auf</strong> Personen Personen Personen sowie sowie Gefährdungen Gefährdungen für für die die Umwelt Umwelt Umwelt verhindert verhindert bzw. bzw. reduziert reduziert werden werden sollen.<br />

sollen.<br />

Er stützt sich <strong>auf</strong> drei Grundsätzen:<br />

Rechtfertigungsgrundsatz: Eine Tätigkeit oder ein Umgang mit Nuklearmaterial darf nur dann ausgeübt<br />

oder vollzogen werden, wenn dies durch Vorteile gerechtfertigt wird, die dieser Vorgang im Verhältnis zu<br />

den Gefahren durch die damit verbundene Strahlenbelastung bietet.<br />

Optimierungsgrundsatz: Individual- und Kollektivdosen sind so niedrig wie vernünftigerweise möglich<br />

unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten, und zwar unter Berücksichtigung der Technischen<br />

sowie ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren (sogenanntes ALARA-Prinzip).<br />

Begrenzungsgrundsatz: Die Individualdosen dürfen die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht<br />

überschreiten.<br />

Die Fortschritte beim Strahlenschutz sind wesentlicher Bestandteil der Strategie zur Verbesserung der<br />

Sicherheit.<br />

Dieses Verbesserungskonzept stützt sich insbesondere <strong>auf</strong> folgende Punkte:<br />

Verantwortungsbewusstsein der Akteure <strong>auf</strong> allen Ebenen<br />

Technische Berücksichtigung der Strahlengefahr bereits bei der Planung, während des Betriebs sowie bei<br />

der Stilllegung der Anlagen<br />

Einsatz geeigneter technischer Mittel zur permanenten Überwachung von Anlagen, Beschäftigten und<br />

Umgebung<br />

Professionalität aller Akteure sowie Pflege ihrer Fachkenntnisse<br />

Zu den wichtigsten Akteuren gehören:<br />

Abteilung für Strahlenschutz (frz. SPR), zuständige Abteilung für Strahlenschutz im Sinne der<br />

gesetzlichen Vorschriften und als solche abzugrenzen von den Betriebs- und Produktionsabteilungen<br />

Abteilung für Arbeitsschutz (frz. SST), sorgt speziell für die medizinische Betreuung der in einer<br />

radioaktiven Umgebung arbeitenden Beschäftigten<br />

Arbeitsbe<strong>auf</strong>tragter, der in seinem Arbeitsbereich für alle Sicherheitsaspekte zuständig <strong>ist</strong>; er muss<br />

insbesondere dafür sorgen, dass die im Vorfeld festgelegten Bestimmungen für den Strahlenschutz<br />

eingehalten werden<br />

der Arbeiter vor Ort hat entscheidenden Einfluss <strong>auf</strong> seine eigene Sicherheit und wird deshalb zu<br />

sämtlichen Gefahren in Zusammenhang mit seinem Arbeitsplatz geschult, insbesondere zum spezifischen<br />

Strahlenschutz

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