Dieser Bericht ist jetzt auf Deutsch verfügbar (PDF ... - Energie EDF
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Maßnahmen im Bereich der<br />
nuklearen Sicherheit<br />
und des Strahlenschutzes<br />
1 - Nukleare Sicherheit: Begriffsbestimmung<br />
- 5 -<br />
NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />
Bei einer Nuklearanlage sind unter Sicherheit sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen in<br />
der Konzeptionsphase, während des Baus, für den Betrieb und bei der Stilllegung von Kernkraftwerken zu<br />
verstehen, die zur Verhütung von Unfällen bzw. zur Begrenzung der Auswirkungen bei Auftreten eines<br />
Unfalls getroffen werden.<br />
Diese Maßnahmen werden bereits bei der Konzeption der Anlage und während der Bauphase<br />
berücksichtigt, im Betrieb verstärkt und permanent optimiert und gelten ebenso bei der Stilllegung.<br />
Die drei Funktionen der Sicherheit:<br />
zu jedem Zeitpunkt die Le<strong>ist</strong>ung der Reaktoren kontrollieren und beherrschen<br />
den Kernbrennstoff je nach erzeugter <strong>Energie</strong> mit Hilfe der für etwaige Ausfälle redundant ausgelegten<br />
Systeme kühlen<br />
die radioaktiven Stoffe hinter drei gestaffelten Barrieren einschließen<br />
Diese drei sogenannten Sicherheitsbarrieren sind physikalische Hindernisse, die verhindern, dass radioaktive<br />
Stoffe in die Umgebung gelangen. Die radioaktiven Stoffe stammen aus unterschiedlichen Quellen,<br />
beispielsweise vom Brennstoff im Reaktorkern. Zu den drei Barrieren, die den Kernbrennstoff von der<br />
Umgebung isolieren, gehören:<br />
– die Brennstabhülle<br />
– der Primärkreisl<strong>auf</strong><br />
– Die Betonummantelung des Reaktorgebäudes