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NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

Investitionen und Instandhaltung der Anlagen, obwohl <strong>EDF</strong> nach wie vor das<br />

einzige Unternehmen <strong>ist</strong>, das für die Sicherheit des französischen<br />

Kernkraftwerksbestands verantwortlich <strong>ist</strong>.<br />

Der Ausschuss empfiehlt die Aufhebung des NOME-Gesetzes sowie<br />

die Rückverstaatlichung von <strong>EDF</strong>.<br />

Ferner wird die strikte Anwendung von Artikel 21 des Gesetzes Nr. 2006-<br />

686 vom 13. Juni 2006 empfohlen, insbesondere hinsichtlich der<br />

Besonderheiten jeder einzelnen nuklearen Anlage in Bezug <strong>auf</strong> Stör- und<br />

Unfälle, Emissionen radioaktiver und nichtradioaktiver Stoffe sowie <strong>auf</strong> dem<br />

Standortgelände zwischengelagerte Abfälle.<br />

Auch wenn die Ergebnisse des Standorts zufriedenstellend sind, kann die<br />

Nichteinhaltung von Artikel 21 <strong>auf</strong> eine mangelhafte Transparenz schließen<br />

lassen.<br />

In dem <strong>Bericht</strong> zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz der<br />

Nuklearanlagen des KKW Cattenom für 2010 wurden die Empfehlungen der<br />

CHSCT aus den Vorjahren in keiner Weise berücksichtigt (siehe Anhang).<br />

Jean-Marie MANGEOT<br />

Sekretär des CHSCT für den Anlagenbetrieb

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