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Sonstige Umweltbelastungen<br />
- 57 -<br />
NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />
Wie bei allen Industrieaktivitäten und unabhängig davon, dass Strom mit Uran-Brennstoff erzeugt wird,<br />
müssen die Kraftwerke alle Umweltbelastungen berücksichtigen, die durch ihren Betrieb entstehen<br />
können. Dies gilt für Lärm, jedoch auch für mikrobiologische Gefahren, die sich aus dem Einsatz von<br />
Kühltürmen ergeben. Letzteres trifft <strong>auf</strong> das KKW Cattenom zu, das das Wasser der Mosel und Kühltürme<br />
nutzt, um seine Anlagen zu kühlen.<br />
Verringerung von Lärmbelastungen<br />
Der Erlass „Allgemeine technische Umweltvorschriften“ für nukleare Anlagen vom 31. Dezember 1999,<br />
geändert am 31. Januar 2006, hat das Ziel, Umweltbelastungen und externe Gefahren, die sich aus dem<br />
Betrieb einer nuklearen Anlage ergeben, zu verhüten und einzuschränken. Hierzu zählt ebenso die<br />
Lärmbelastung. Durch den Erlass wird der von den Anlagen verursachte Lärm, der als „Lärmaustritt“ der<br />
Anlagen bezeichnet wird, also der Unterschied zwischen dem Umgebungslärmpegel bei in Betrieb<br />
befindlicher Anlage und dem Restlärmpegel bei abgeschalteter Anlage eingegrenzt. <strong>Dieser</strong> Unterschied<br />
darf beispielsweise nachts nicht mehr als 3 dB(A) betragen.<br />
In diesem Zusammenhang fanden seit 1999 Programme zur Messung des Schallpegels in der Umgebung der<br />
Nuklearanlagen, die Entwicklung von Modellen über die Lärmausbreitung in der Umgebung und, bei<br />
Standorten, an denen dies erforderlich <strong>ist</strong>, technisch-wirtschaftliche Untersuchungen zum Schallschutz statt.<br />
Die wichtigsten Lärmquellen, die ausgemacht wurden, waren die Kühltürme (Geräusch des fallenden<br />
Wassers), die Flusswehre, die Maschinenhallen, die Schornsteinzüge der Reaktorhilfsanlagengebäude, die<br />
Lüftungsanlagen und die Transformatoren.<br />
<strong>EDF</strong> hat hierfür ein Gesamtkonzept festgelegt, das <strong>auf</strong> Maßnahmen vor Ort, der Entwicklung von Modellen<br />
und schließlich bei Bedarf <strong>auf</strong> Untersuchungen zum Schallschutz beruht. Für jede einzelne Lärmquelle<br />
wurden Teil- oder Gesamtschallschutzmethoden geprüft bzw. werden derzeit untersucht. Die Lärmquellen<br />
wurden nach ihrer Priorität gewichtet. Die Maßnahmen setzen zunächst bei den Lärmquellen mit der<br />
höchsten Priorität an und werden erst dann bei den übrigen Lärmquellen fortgeführt, wenn deren Wirkung<br />
den Erwartungen entspricht. Das KKW Cattenom erfüllte zum 1. Januar 2011 die Lärmvorschriften.