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Sonstige Umweltbelastungen<br />

- 57 -<br />

NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

Wie bei allen Industrieaktivitäten und unabhängig davon, dass Strom mit Uran-Brennstoff erzeugt wird,<br />

müssen die Kraftwerke alle Umweltbelastungen berücksichtigen, die durch ihren Betrieb entstehen<br />

können. Dies gilt für Lärm, jedoch auch für mikrobiologische Gefahren, die sich aus dem Einsatz von<br />

Kühltürmen ergeben. Letzteres trifft <strong>auf</strong> das KKW Cattenom zu, das das Wasser der Mosel und Kühltürme<br />

nutzt, um seine Anlagen zu kühlen.<br />

Verringerung von Lärmbelastungen<br />

Der Erlass „Allgemeine technische Umweltvorschriften“ für nukleare Anlagen vom 31. Dezember 1999,<br />

geändert am 31. Januar 2006, hat das Ziel, Umweltbelastungen und externe Gefahren, die sich aus dem<br />

Betrieb einer nuklearen Anlage ergeben, zu verhüten und einzuschränken. Hierzu zählt ebenso die<br />

Lärmbelastung. Durch den Erlass wird der von den Anlagen verursachte Lärm, der als „Lärmaustritt“ der<br />

Anlagen bezeichnet wird, also der Unterschied zwischen dem Umgebungslärmpegel bei in Betrieb<br />

befindlicher Anlage und dem Restlärmpegel bei abgeschalteter Anlage eingegrenzt. <strong>Dieser</strong> Unterschied<br />

darf beispielsweise nachts nicht mehr als 3 dB(A) betragen.<br />

In diesem Zusammenhang fanden seit 1999 Programme zur Messung des Schallpegels in der Umgebung der<br />

Nuklearanlagen, die Entwicklung von Modellen über die Lärmausbreitung in der Umgebung und, bei<br />

Standorten, an denen dies erforderlich <strong>ist</strong>, technisch-wirtschaftliche Untersuchungen zum Schallschutz statt.<br />

Die wichtigsten Lärmquellen, die ausgemacht wurden, waren die Kühltürme (Geräusch des fallenden<br />

Wassers), die Flusswehre, die Maschinenhallen, die Schornsteinzüge der Reaktorhilfsanlagengebäude, die<br />

Lüftungsanlagen und die Transformatoren.<br />

<strong>EDF</strong> hat hierfür ein Gesamtkonzept festgelegt, das <strong>auf</strong> Maßnahmen vor Ort, der Entwicklung von Modellen<br />

und schließlich bei Bedarf <strong>auf</strong> Untersuchungen zum Schallschutz beruht. Für jede einzelne Lärmquelle<br />

wurden Teil- oder Gesamtschallschutzmethoden geprüft bzw. werden derzeit untersucht. Die Lärmquellen<br />

wurden nach ihrer Priorität gewichtet. Die Maßnahmen setzen zunächst bei den Lärmquellen mit der<br />

höchsten Priorität an und werden erst dann bei den übrigen Lärmquellen fortgeführt, wenn deren Wirkung<br />

den Erwartungen entspricht. Das KKW Cattenom erfüllte zum 1. Januar 2011 die Lärmvorschriften.

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