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NUKLEARE ANLAGEN CATTENOM<br />

Letztlich basieren die Anforderungen an die Sicherheit <strong>auf</strong> mehreren Grundvoraussetzungen, die<br />

nachfolgend beschrieben sind:<br />

– robuste Bauweise der Anlagen, die insbesondere <strong>auf</strong>grund der internationalen Ertüchtigungen<br />

alle zehn Jahre geprüft und sicherheitstechnisch verbessert wird<br />

– Anforderungen und Fachkenntnisse für den Betrieb durch permanent geschultes Personal,<br />

Organisationsstrukturen und die Anwendung streng geregelter Vorgehensweisen (vergleichbar<br />

mit anderen Spitzenindustrien) sowie nicht zuletzt durch die „Sicherheitskultur“, die durch ein<br />

starkes Sicherheitsbewusstsein die Verhaltensweisen entsprechend prägt<br />

Diese „Sicherheitskultur“ wird vor allem durch Schulung und Training des Personals von <strong>EDF</strong> und von<br />

externen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen an den Anlagen gestärkt.<br />

Um permanent optimale Le<strong>ist</strong>ungen in Bezug <strong>auf</strong> die Sicherheit zu erreichen, haben die Kraftwerke eine<br />

interne Kontrolle <strong>auf</strong> allen Ebenen eingerichtet.<br />

Um die Aufgabe der internen Kontrolle zu erfüllen, stützt sich der Direktor des KKW <strong>auf</strong> eine Sicherheits-<br />

und Qualitätsstruktur, die aus einer Arbeitsgruppe und einer Abteilung für Sicherheit und Qualität besteht.<br />

Zu dieser Abteilung gehören Sicherheitsingenieure, Kontrolleure und Bereichsleiter, die im Bereich<br />

Sicherheit und Qualität die Aufgaben wahrnehmen, die sich aus der Prüfung, der Analyse und der Beratung<br />

bei Betriebsabteilungen ergeben.<br />

Im Übrigen werden Kernanlagen permanent externen Kontrollen durch die Behörde für nukleare Sicherheit<br />

unterzogen.<br />

Die Behörde für nukleare Sicherheit <strong>ist</strong> eine regierungsunabhängige Behörde, die die nukleare Sicherheit<br />

und den Strahlenschutz kontrolliert, um Arbeiter, Anwohner und Umwelt vor Gefahren in Zusammenhang<br />

mit der Kernkraft zu schützen. Sie <strong>ist</strong> dafür zuständig, die Inbetriebnahme eines Kernkraftwerks zu<br />

genehmigen.<br />

Sie überwacht ebenso die Einhaltung der Sicherheits- und Strahlenschutzvorschriften während des Betriebs<br />

und bei der Stilllegung.<br />

Weitere Informationen zur internen und externen Kontrolle sind <strong>auf</strong> Seite 18 und 20 zu finden.

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