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Die Person in der Arbeitswelt - GLE-International

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2.3. Anrechnungsmodell<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme e<strong>in</strong>er Anrechnung<br />

im vorgeschlagenen S<strong>in</strong>ne ist die Vorlage e<strong>in</strong>er<br />

Bestätigung durch die fachspezifische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung,<br />

aus <strong>der</strong> hervorgeht, daß die<br />

Psychotherapieausbildung vor dem 1. Jänner 1992 begonnen<br />

worden ist.<br />

2.3.1. Anrechnung auf das Propädeutikum<br />

Mögliche Anrechnungen auf das zu absolvierende<br />

Propädeutikum ergeben sich aus <strong>der</strong> bereits den anerkannten<br />

propädeutischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

vorliegenden Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie, die ausführlich<br />

auf die verschiedensten Anrechnungsmöglichkeiten im<br />

Propädeutikum e<strong>in</strong>geht, sodaß hier ke<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>ten<br />

Äußerungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

In Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

wäre allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit gegeben, daß e<strong>in</strong>e<br />

propädeutische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Absprache<br />

mit e<strong>in</strong>er fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

propädeutische Ausbildungs<strong>in</strong>halte, die <strong>in</strong> Lehrveranstaltungen<br />

e<strong>in</strong>er fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

vermittelt worden s<strong>in</strong>d, als<br />

Leistungsnachweise ansieht, die jenen Ausbildungs<strong>in</strong>halten<br />

und Ausbildungsschritten entsprechen, die gemäß<br />

dem Psychotherapiegesetz für die Absolvierung<br />

des psychotherapeutischen Propädeutikums vorgesehen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Konkret könnte dies bedeuten, daß von <strong>der</strong><br />

propädeutischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong>dividuelle<br />

Leistungsnachweise akzeptiert werden, die von e<strong>in</strong>er<br />

fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung ausgestellt<br />

worden s<strong>in</strong>d, und aus denen die propädeutische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

entnehmen kann, daß bestimmte<br />

Ausbildungs<strong>in</strong>halte angeeignet o<strong>der</strong> bestimmte Ausbildungsschritte<br />

gesetzt worden s<strong>in</strong>d, die jenen Ausbildungs<strong>in</strong>halten<br />

und Ausbildungsschritten entsprechen,<br />

die für die Absolvierung des psychotherapeutischen<br />

Propädeutikums vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Als Instrument <strong>der</strong> Anrechnung wäre auch die Möglichkeit<br />

von Dispensprüfungen zu nützen.<br />

Zur Frage des praktischen Teils im Rahmen des<br />

Propädeutikums ist festzuhalten, daß<br />

- E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong> Gruppenselbsterfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer<br />

von zum<strong>in</strong>dest 50 Stunden,<br />

- das Praktikum <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer von zum<strong>in</strong>dest<br />

480 Stunden sowie<br />

- die begleitende Praktikumssupervision <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer<br />

von zum<strong>in</strong>dest 20 Stunden<br />

nachgewiesen werden müssen.<br />

70 EXISTENZANALYSE 2/97<br />

MITTEILUNGEN<br />

Soweit allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Praktikum im Rahmen <strong>der</strong> fachspezifischen<br />

Ausbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> 2. ÜB absolviert worden<br />

ist, können über die M<strong>in</strong>destdauer dieses Praktikums,<br />

die sich nach dem jeweiligen fachspezifischen<br />

Ausbildungscurriculum richtet und jedenfalls zum<strong>in</strong>dest<br />

550 Stunden aufweisen muß, h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Praktikumszeiten auf das Praktikum im<br />

Propädeutikum angerechnet werden. <strong>Die</strong>s unabhängig<br />

von den ohnedies bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten<br />

nach <strong>der</strong> Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie (z.B.<br />

für bestimme Berufsvorbildungen etc.). Zu ergänzen<br />

wäre <strong>in</strong> adäquater Art und Weise die nachbereitende<br />

Supervision.<br />

Weiters ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, daß jedenfalls vor<br />

Beg<strong>in</strong>n des Propädeutikums jene <strong>Person</strong>en, für die<br />

nicht die sonstigen Zugangsvoraussetzungen für das<br />

Propädeutikum gegeben s<strong>in</strong>d, auch e<strong>in</strong>e bescheidmäßige<br />

Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen<br />

Propädeutikums aufgrund ihrer Eignung<br />

durch die Bundesm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> für Gesundheit und<br />

Konsumentenschutz e<strong>in</strong>zuholen haben.<br />

2.3.2. Anrechnung auf das Fachspezifikum<br />

Mögliche Anrechnungen auf das zu absolvierende<br />

Fachspezifikum ergeben sich ebenfalls aus <strong>der</strong> genannten<br />

Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie, die den anerkannten<br />

fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen vorliegt<br />

und ausführlich auf die verschiedensten Anrechnungsmöglichkeiten<br />

im Fachspezifikum e<strong>in</strong>geht, sodaß auch<br />

hier ke<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>ten Äußerungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Zu berücksichtigen ist ferner, daß e<strong>in</strong>e Anrechnung<br />

<strong>der</strong> bisherigen fachspezifischen Ausbildung nur auf<br />

das vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit und<br />

Konsumentenschutz für die jeweilige fachspezifische<br />

Ausbildungse<strong>in</strong>richtung genehmigte fachspezifische<br />

Ausbildungscurriculum möglich ist.<br />

Sofern sich aufgrund <strong>der</strong> Anrechnung bisher absolvierter<br />

Ausbildungsschritte e<strong>in</strong>e Differenz zum regulären<br />

Ausbildungscurriculum <strong>der</strong> fachspezifischen<br />

Ausbildungse<strong>in</strong>richtung ergeben sollte, s<strong>in</strong>d entsprechende<br />

Ergänzungen durchzuführen.<br />

Seitens <strong>der</strong> fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

ist weiters auf die Vermeidung von Doppelanrechnungen,<br />

d.h. Ausbildungs<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d bereits auf<br />

Inhalte des Propädeutikums angerechnet worden und<br />

können daher nicht nochmals auch für das Fachspezifikum<br />

angerechnet werden.<br />

Ferner ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, daß jedenfalls vor<br />

Beg<strong>in</strong>n des Fachspezifikums jene <strong>Person</strong>en, für die<br />

nicht die sonstigen Zugangsvoraussetzungen für das<br />

Fachspezifikum gegeben s<strong>in</strong>d, auch e<strong>in</strong>e bescheid-

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