Die Person in der Arbeitswelt - GLE-International
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2.3. Anrechnungsmodell<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme e<strong>in</strong>er Anrechnung<br />
im vorgeschlagenen S<strong>in</strong>ne ist die Vorlage e<strong>in</strong>er<br />
Bestätigung durch die fachspezifische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung,<br />
aus <strong>der</strong> hervorgeht, daß die<br />
Psychotherapieausbildung vor dem 1. Jänner 1992 begonnen<br />
worden ist.<br />
2.3.1. Anrechnung auf das Propädeutikum<br />
Mögliche Anrechnungen auf das zu absolvierende<br />
Propädeutikum ergeben sich aus <strong>der</strong> bereits den anerkannten<br />
propädeutischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
vorliegenden Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie, die ausführlich<br />
auf die verschiedensten Anrechnungsmöglichkeiten im<br />
Propädeutikum e<strong>in</strong>geht, sodaß hier ke<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>ten<br />
Äußerungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
In Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />
wäre allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit gegeben, daß e<strong>in</strong>e<br />
propädeutische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Absprache<br />
mit e<strong>in</strong>er fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />
propädeutische Ausbildungs<strong>in</strong>halte, die <strong>in</strong> Lehrveranstaltungen<br />
e<strong>in</strong>er fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />
vermittelt worden s<strong>in</strong>d, als<br />
Leistungsnachweise ansieht, die jenen Ausbildungs<strong>in</strong>halten<br />
und Ausbildungsschritten entsprechen, die gemäß<br />
dem Psychotherapiegesetz für die Absolvierung<br />
des psychotherapeutischen Propädeutikums vorgesehen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Konkret könnte dies bedeuten, daß von <strong>der</strong><br />
propädeutischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong>dividuelle<br />
Leistungsnachweise akzeptiert werden, die von e<strong>in</strong>er<br />
fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtung ausgestellt<br />
worden s<strong>in</strong>d, und aus denen die propädeutische Ausbildungse<strong>in</strong>richtung<br />
entnehmen kann, daß bestimmte<br />
Ausbildungs<strong>in</strong>halte angeeignet o<strong>der</strong> bestimmte Ausbildungsschritte<br />
gesetzt worden s<strong>in</strong>d, die jenen Ausbildungs<strong>in</strong>halten<br />
und Ausbildungsschritten entsprechen,<br />
die für die Absolvierung des psychotherapeutischen<br />
Propädeutikums vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />
Als Instrument <strong>der</strong> Anrechnung wäre auch die Möglichkeit<br />
von Dispensprüfungen zu nützen.<br />
Zur Frage des praktischen Teils im Rahmen des<br />
Propädeutikums ist festzuhalten, daß<br />
- E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong> Gruppenselbsterfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer<br />
von zum<strong>in</strong>dest 50 Stunden,<br />
- das Praktikum <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer von zum<strong>in</strong>dest<br />
480 Stunden sowie<br />
- die begleitende Praktikumssupervision <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dauer<br />
von zum<strong>in</strong>dest 20 Stunden<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
70 EXISTENZANALYSE 2/97<br />
MITTEILUNGEN<br />
Soweit allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Praktikum im Rahmen <strong>der</strong> fachspezifischen<br />
Ausbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> 2. ÜB absolviert worden<br />
ist, können über die M<strong>in</strong>destdauer dieses Praktikums,<br />
die sich nach dem jeweiligen fachspezifischen<br />
Ausbildungscurriculum richtet und jedenfalls zum<strong>in</strong>dest<br />
550 Stunden aufweisen muß, h<strong>in</strong>ausgehende<br />
Praktikumszeiten auf das Praktikum im<br />
Propädeutikum angerechnet werden. <strong>Die</strong>s unabhängig<br />
von den ohnedies bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten<br />
nach <strong>der</strong> Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie (z.B.<br />
für bestimme Berufsvorbildungen etc.). Zu ergänzen<br />
wäre <strong>in</strong> adäquater Art und Weise die nachbereitende<br />
Supervision.<br />
Weiters ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, daß jedenfalls vor<br />
Beg<strong>in</strong>n des Propädeutikums jene <strong>Person</strong>en, für die<br />
nicht die sonstigen Zugangsvoraussetzungen für das<br />
Propädeutikum gegeben s<strong>in</strong>d, auch e<strong>in</strong>e bescheidmäßige<br />
Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen<br />
Propädeutikums aufgrund ihrer Eignung<br />
durch die Bundesm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> für Gesundheit und<br />
Konsumentenschutz e<strong>in</strong>zuholen haben.<br />
2.3.2. Anrechnung auf das Fachspezifikum<br />
Mögliche Anrechnungen auf das zu absolvierende<br />
Fachspezifikum ergeben sich ebenfalls aus <strong>der</strong> genannten<br />
Anrechnungsrichtl<strong>in</strong>ie, die den anerkannten<br />
fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen vorliegt<br />
und ausführlich auf die verschiedensten Anrechnungsmöglichkeiten<br />
im Fachspezifikum e<strong>in</strong>geht, sodaß auch<br />
hier ke<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>ten Äußerungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Zu berücksichtigen ist ferner, daß e<strong>in</strong>e Anrechnung<br />
<strong>der</strong> bisherigen fachspezifischen Ausbildung nur auf<br />
das vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit und<br />
Konsumentenschutz für die jeweilige fachspezifische<br />
Ausbildungse<strong>in</strong>richtung genehmigte fachspezifische<br />
Ausbildungscurriculum möglich ist.<br />
Sofern sich aufgrund <strong>der</strong> Anrechnung bisher absolvierter<br />
Ausbildungsschritte e<strong>in</strong>e Differenz zum regulären<br />
Ausbildungscurriculum <strong>der</strong> fachspezifischen<br />
Ausbildungse<strong>in</strong>richtung ergeben sollte, s<strong>in</strong>d entsprechende<br />
Ergänzungen durchzuführen.<br />
Seitens <strong>der</strong> fachspezifischen Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
ist weiters auf die Vermeidung von Doppelanrechnungen,<br />
d.h. Ausbildungs<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d bereits auf<br />
Inhalte des Propädeutikums angerechnet worden und<br />
können daher nicht nochmals auch für das Fachspezifikum<br />
angerechnet werden.<br />
Ferner ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, daß jedenfalls vor<br />
Beg<strong>in</strong>n des Fachspezifikums jene <strong>Person</strong>en, für die<br />
nicht die sonstigen Zugangsvoraussetzungen für das<br />
Fachspezifikum gegeben s<strong>in</strong>d, auch e<strong>in</strong>e bescheid-