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Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

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Eine in manchen Aspekten recht vage Fundierung der theoretischen Abgrenzungsmerkmale zwischen<br />

einzelnen Klassenkategorien erfordert einige konzeptionelle Vorüberlegungen und Entscheidungen<br />

sowie diesbezügliche Abstimmungsprozesse auch im Hinblick auf den internationalen Vergleich. 21 So<br />

ist die erst in einer späteren Version des Klassenschemas, von Goldthorpe hinzugefügte Unterscheidung<br />

zwischen den nicht-manuellen Dienstklassen IIIa und IIIb theoretisch nur sehr oberflächlich spezifiziert<br />

(vgl. Goldthorpe 1980: 279-280). Bei der hier angewandten Klassifikationslogik entschieden wir<br />

uns für eine Abgrenzung, die zwischen einfachen und qualifizierten Routinetätigkeiten im Handel, in<br />

der Verwaltung und den Dienstleistungen differenziert, unabhängig von der Häufigkeit mit der diese<br />

Berufe von Frauen oder von Männern ausgeübt werden. 22 Wir orientierten uns an dem Kriterium der<br />

unterschiedlichen Arbeitsanforderungen nicht-manueller Routineaufgaben, die den Berufsaufgaben<br />

der Klasse IIIa einen höheren Verantwortungsspielraum zumessen, als bei den weitgehend fremdbestimmten<br />

Tätigkeitsinhalten bei Klassenposition IIIb, mit entsprechenden Rückwirkungen in den Belohnungsstrukturen,<br />

die mit der Ausübung derartiger Berufspositionen zu erwarten sind.<br />

21 Voraussetzung für die Entwicklung eines international vergleichbaren EGP-Schemas ist der Austausch von<br />

Informationen unter den beteiligten Wissenschaftlern und Länderexperten nicht nur zu den Eigenheiten der<br />

länderspezifischen Grunddaten, sondern auch zu den Grundmerkmalen und Besonderheiten des Beschäftigungssystems<br />

der in den Vergleich einbezogenen Länder. Ebenso ist die Abstimmung und Einigung auf ein<br />

gemeinsames Klassifikationskonzept erforderlich, vor allem im Hinblick auf die vorhandenen Ermessensspielräume<br />

im Goldthorpe´schen Klassenkonzept.<br />

Für zahlreiche Ratschläge und Erläuterungen zu der immanenten Klassifikationslogik des ursprünglichen<br />

EGP-Schemas bin ich besonders Robert Erikson zu Dank verpflichtet. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />

der Abteilung Mikrodaten von ZUMA danke ich für die freundliche Aufnahme in Ihrem Hause und für die Beratungsgespräche<br />

und anregenden Diskussionen während der Kodierarbeiten mit den Mikrozensen der 80er<br />

Jahre.<br />

22 Das bislang - zumindest implizit - angewandte Kriterium in Klasse IIIb einfache Dienstleistungstätigkeiten zusammenzufassen,<br />

die vornehmlich von Frauen ausgeübt werden, vermischt meiner Ansicht nach verschiedene<br />

Aspekte der Sozialstruktur, wie Klassenstruktur und Segregation bzw. Segmentation der Arbeitsmärkte.<br />

Die Unterscheidung zwischen den Klassenpositionen IIIa und IIIb werden von Erikson/Goldthorpe (1992) explizit<br />

nur in den Analysen vorgenommen, die als Analyseeinheiten auch Frauen berücksichtigen, eine Einschränkung,<br />

die aus Gründen der Klassifikationslogik wenig plausibel erscheint.<br />

19

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