Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim
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Eine in manchen Aspekten recht vage Fundierung der theoretischen Abgrenzungsmerkmale zwischen<br />
einzelnen Klassenkategorien erfordert einige konzeptionelle Vorüberlegungen und Entscheidungen<br />
sowie diesbezügliche Abstimmungsprozesse auch im Hinblick auf den internationalen Vergleich. 21 So<br />
ist die erst in einer späteren Version des Klassenschemas, von Goldthorpe hinzugefügte Unterscheidung<br />
zwischen den nicht-manuellen Dienstklassen IIIa und IIIb theoretisch nur sehr oberflächlich spezifiziert<br />
(vgl. Goldthorpe 1980: 279-280). Bei der hier angewandten Klassifikationslogik entschieden wir<br />
uns für eine Abgrenzung, die zwischen einfachen und qualifizierten Routinetätigkeiten im Handel, in<br />
der Verwaltung und den Dienstleistungen differenziert, unabhängig von der Häufigkeit mit der diese<br />
Berufe von Frauen oder von Männern ausgeübt werden. 22 Wir orientierten uns an dem Kriterium der<br />
unterschiedlichen Arbeitsanforderungen nicht-manueller Routineaufgaben, die den Berufsaufgaben<br />
der Klasse IIIa einen höheren Verantwortungsspielraum zumessen, als bei den weitgehend fremdbestimmten<br />
Tätigkeitsinhalten bei Klassenposition IIIb, mit entsprechenden Rückwirkungen in den Belohnungsstrukturen,<br />
die mit der Ausübung derartiger Berufspositionen zu erwarten sind.<br />
21 Voraussetzung für die Entwicklung eines international vergleichbaren EGP-Schemas ist der Austausch von<br />
Informationen unter den beteiligten Wissenschaftlern und Länderexperten nicht nur zu den Eigenheiten der<br />
länderspezifischen Grunddaten, sondern auch zu den Grundmerkmalen und Besonderheiten des Beschäftigungssystems<br />
der in den Vergleich einbezogenen Länder. Ebenso ist die Abstimmung und Einigung auf ein<br />
gemeinsames Klassifikationskonzept erforderlich, vor allem im Hinblick auf die vorhandenen Ermessensspielräume<br />
im Goldthorpe´schen Klassenkonzept.<br />
Für zahlreiche Ratschläge und Erläuterungen zu der immanenten Klassifikationslogik des ursprünglichen<br />
EGP-Schemas bin ich besonders Robert Erikson zu Dank verpflichtet. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />
der Abteilung Mikrodaten von ZUMA danke ich für die freundliche Aufnahme in Ihrem Hause und für die Beratungsgespräche<br />
und anregenden Diskussionen während der Kodierarbeiten mit den Mikrozensen der 80er<br />
Jahre.<br />
22 Das bislang - zumindest implizit - angewandte Kriterium in Klasse IIIb einfache Dienstleistungstätigkeiten zusammenzufassen,<br />
die vornehmlich von Frauen ausgeübt werden, vermischt meiner Ansicht nach verschiedene<br />
Aspekte der Sozialstruktur, wie Klassenstruktur und Segregation bzw. Segmentation der Arbeitsmärkte.<br />
Die Unterscheidung zwischen den Klassenpositionen IIIa und IIIb werden von Erikson/Goldthorpe (1992) explizit<br />
nur in den Analysen vorgenommen, die als Analyseeinheiten auch Frauen berücksichtigen, eine Einschränkung,<br />
die aus Gründen der Klassifikationslogik wenig plausibel erscheint.<br />
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