Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim
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Dienstklasse I und ihrer Unterscheidung von den Alleinschaffenden und "kleinen" Selbständigen der<br />
"Petite Bourgeoisie" (Klasse IVab) nur unzulänglich entsprochen werden.<br />
Angesichts dieser Datenlage blieb keine andere Wahl als die Klassenzuweisung der Selbständigen für<br />
die Mikrozensen vornehmlich auf die Berufsangaben zu stützen. Ingenieure, wissenschaftlichakademische<br />
Berufe sowie Manager und Geschäftsführer von Organisationen werden der Oberen<br />
Dienstklasse zugesprochen. Ebenso in Klasse I gelangen selbständige Publizisten sowie die Gruppe<br />
der hochqualifizierten Angestellten und einige Berufsordnungen wie Handelsmakler und Bilanzbuchhalter,<br />
sofern sie über ein Unternehmen mit 5 und mehr Beschäftigten verfügen. Alle anderen Selbständigen<br />
werden dem Kleinbürgertum der Klasse IVab zugewiesen. Als Folge dieser spezifischen Kodierung<br />
für die Mikrozensen ist mit einer insgesamt homogeneren Zusammensetzung der in Dienstklasse<br />
I zusammengefaßten Erwerbstätigen zu rechnen, während Klasse IVab eine etwas heterogenere<br />
Struktur ihrer Mitglieder aufweisen dürfte.<br />
Diskussionswürdig sind bei einigen Merkmalskombinationen sicherlich auch die Anwendung der Operationalisierungskriterien<br />
und die spezifischen Grenzlinien, die zwischen einzelnen Klassen gezogen<br />
werden. Besonders bei einigen der sozialpflegerischen und medizinischen Berufe innerhalb der Gruppe<br />
der Semiprofessionen erscheint auch die von Erikson und Goldthorpe favorisierte Zuordnung zur<br />
Dienstklasse II nicht immer ausreichend begründet zu sein. Bei unterschiedlichen Bedingungen der<br />
Arbeitssituation und Marktlage einzelner Berufsgruppen, wie z.B. die der Krankenpfleger und -<br />
pflegerinnen, sind schließlich auch zwischen den Ländern alternierende Klassenzuordnungen mit der<br />
Logik des EGP-Schemas vereinbar.<br />
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