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Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

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Dienstklasse I und ihrer Unterscheidung von den Alleinschaffenden und "kleinen" Selbständigen der<br />

"Petite Bourgeoisie" (Klasse IVab) nur unzulänglich entsprochen werden.<br />

Angesichts dieser Datenlage blieb keine andere Wahl als die Klassenzuweisung der Selbständigen für<br />

die Mikrozensen vornehmlich auf die Berufsangaben zu stützen. Ingenieure, wissenschaftlichakademische<br />

Berufe sowie Manager und Geschäftsführer von Organisationen werden der Oberen<br />

Dienstklasse zugesprochen. Ebenso in Klasse I gelangen selbständige Publizisten sowie die Gruppe<br />

der hochqualifizierten Angestellten und einige Berufsordnungen wie Handelsmakler und Bilanzbuchhalter,<br />

sofern sie über ein Unternehmen mit 5 und mehr Beschäftigten verfügen. Alle anderen Selbständigen<br />

werden dem Kleinbürgertum der Klasse IVab zugewiesen. Als Folge dieser spezifischen Kodierung<br />

für die Mikrozensen ist mit einer insgesamt homogeneren Zusammensetzung der in Dienstklasse<br />

I zusammengefaßten Erwerbstätigen zu rechnen, während Klasse IVab eine etwas heterogenere<br />

Struktur ihrer Mitglieder aufweisen dürfte.<br />

Diskussionswürdig sind bei einigen Merkmalskombinationen sicherlich auch die Anwendung der Operationalisierungskriterien<br />

und die spezifischen Grenzlinien, die zwischen einzelnen Klassen gezogen<br />

werden. Besonders bei einigen der sozialpflegerischen und medizinischen Berufe innerhalb der Gruppe<br />

der Semiprofessionen erscheint auch die von Erikson und Goldthorpe favorisierte Zuordnung zur<br />

Dienstklasse II nicht immer ausreichend begründet zu sein. Bei unterschiedlichen Bedingungen der<br />

Arbeitssituation und Marktlage einzelner Berufsgruppen, wie z.B. die der Krankenpfleger und -<br />

pflegerinnen, sind schließlich auch zwischen den Ländern alternierende Klassenzuordnungen mit der<br />

Logik des EGP-Schemas vereinbar.<br />

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