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Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

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einer der Ausprägungen des Klassenschemas auf der Basis der von Erikson und Goldthorpe vorgegebenen<br />

Operationalisierungskriterien nicht eindeutig zu treffen. Bei unseren Entscheidungen orientierten<br />

wir uns diesbezüglich an den Klassifikationsregeln des CASMIN-Projekts und es schien uns vor allem<br />

wichtig, diese Entscheidungen konsistent in allen Ländern anzuwenden.<br />

Länderspezifische Unterschiede in den Zuweisungsroutinen sind teilweise auch datenbedingt infolge<br />

der unterschiedlichen Berufssystematiken und des variierenden Informationsgehalts der Angaben zur<br />

beruflichen und betrieblichen Stellung der Erwerbstätigen. Im Fall der deutschen Mikrozensusdaten<br />

erschwert eine vornehmlich am Tätigkeitskonzept orientierte Berufssystematik eine reliable Zuordnung<br />

zu Klassenpositionen allein auf Basis der Berufsangaben. Für Großbritannien hingegen sind nur ungenügende<br />

Informationen über die genaue betriebliche Stellung der Manager verfügbar; es wird z.B. nicht<br />

zwischen höherem und mittlerem Management unterschieden. In den meisten Fällen gelang es jedoch,<br />

den mangelnden Informationsgehalt eines Indikators durch Kombination mit den Informationen<br />

der anderen Indikatoren auszugleichen.<br />

Bei inkonsistenter Datenlage, etwa infolge von Meßfehlern oder idiosynchratischen Merkmalskombinationen,<br />

wie z.B. bei einem Befragten des deutschen Mikrozensus, der angibt, als Arbeiter (berufliche<br />

Stellung) den Beruf eines Hochschullehrers auszuüben, gründen die Korrespondenzregeln auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen<br />

und Approximation der tatsächlichen Klassenlage.<br />

Insgesamt ist es uns gelungen, ein hohes Maß an Vergleichbarkeit zwischen den Klassenkonzeptionalisierungen<br />

verschiedener Länder zu schaffen. In zwei Aspekten ist jedoch mit systematischen Unterschieden<br />

zu rechnen, die zahlenmäßig allerdings nur kleine Personengruppen betreffen. Eine erste systematische<br />

Abweichung betrifft die Klassifizierung der Selbständigen und Unternehmer, die nach der<br />

Logik des EGP-Schemas in Abhängigkeit von ihrem beruflichen Betätigungsfeld und der Unternehmensgröße<br />

unterschiedlichen Klassenlagen zugeordnet werden. Selbständige bestimmter Berufsgruppen,<br />

wie im Bereich der Professionen, Semi-Professionen oder der Landwirtschaft, werden unabhängig<br />

von der Unternehmensgröße unmittelbar den Klassen I, II bzw. IVc zugewiesen (vgl. Erikson/Goldthorpe<br />

1992). Bei den übrigen Selbständigen kommt auf Basis der Berufsangaben und unter<br />

Brücksichtigung der Unternehmensgröße eine alternative Klassifikation in Betracht: In der Klasse der<br />

‘Petty Bourgeoisie’ (IVab) werden die Unternehmer von Klein- und Mittelbetrieben zusammengefaßt,<br />

während die Großunternehmer der ‘Higher Service Class’ (I) zugeordnet werden.<br />

Nun werden die Informationen zur Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Ländern aber in sehr<br />

unterschiedlichen Kategorien erhoben, so daß die Definition bzw. die Berücksichtigung des Kriteriums<br />

"größeren" Kapital- und Firmeneigentums sehr unterschiedlich ausfällt: In Großbritannien werden<br />

Selbständige mit 25 und mehr Beschäftigten der ‘Higher Service Class’" zugewiesen, in Frankreich<br />

erst Selbständige mit 50 und mehr Beschäftigten. Beim deutschen Mikrozensus ist dagegen nur eine<br />

Unterscheidung zwischen Selbständigen mit bis zu maximal 4 Beschäftigten und Unternehmern mit 5<br />

und mehr Beschäftigten möglich. Erwerbstätige, die Inhaber größerer Unternehmen sind, können somit<br />

zumindest auf Basis der verfügbaren Informationen zur Anzahl der Beschäftigten nicht reliabel<br />

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