30.08.2013 Aufrufe

Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Um keiner optischen Täuschung zu unterliegen, sollte man sich bei dieser Darstellungsform vergegenwärtigen,<br />

daß die Häufigkeiten, mit der die einzelnen Zellen dieser Tabelle besetzt sind, keineswegs<br />

gleichmäßig, sondern höchst unterschiedlich verteilt sind. Die weitaus überwiegende Zahl der<br />

einfachen manuellen Berufe I wird z.B. in Klasse VIIa kategorisiert, da sie, nach den Ergebnissen des<br />

Mikrozensus, überwiegend auch in betrieblicher Stellung eines un- oder angelernten Arbeiters tätig<br />

sind (Ausprägung 4 bei betrieblicher Stellung).<br />

Je nach beruflicher Stellung erfolgt z.B. für die typischen Handwerks- und Facharbeiterberufe der dritten<br />

Berufsgruppe (Manuelle Berufe III) eine unterschiedliche Klassenzuordnung. Die zahlenmäßig<br />

größte Gruppe von Personen hat hier zur betrieblichen Stellung die Kategorie 5 "Facharbeiter" angegeben<br />

und wird somit der EGP-Klasse VI zugewiesen. Bei betrieblicher Stellung mit einem höheren<br />

Grad an Verantwortung und Autonomie, wie z.B. indiziert in den Ausprägungen 6 und 7 der betrieblichen<br />

Stellung, wird ein diesbezüglicher Angestellter oder Beamter in die EGP-Klasse V (Vorarbeiter,<br />

Meister) eingeordnet. Bei den wenigen Fällen einer noch höheren betrieblichen Stellung, Sachgebietsleiter<br />

oder Abteilungsleiter, erfolgt eine Zuordnung zur Dienstklasse II, im Falle einer betrieblichen<br />

Stellung als Direktor oder Betriebsleiter wäre als Klassenposition die Obere Dienstklasse gerechtfertigt.<br />

Auf analoge Weise kann aus dem Operationalisierungsraster auch für die anderen Berufsgruppen jeweils<br />

in Abhängigkeit von der betrieblichen Stellung die zugewiesene Klassenposition ermittelt werden.<br />

Neben den Angestellten und Beamten wurden getrennt nach beruflicher Stellung, ebensolche Kodierschemata<br />

für Unternehmer und Selbständige, Auszubildende sowie mithelfende Familienangehörige<br />

spezifiert. Wie immer sind einige Ausnahmen von der allgemeinen Regel zu berücksichtigen, in diesem<br />

Fall durch spezielle Zuordnungen für einzelne Berufsordnungen, wie z.B. für die besonders heterogene<br />

Berufsgruppe der "Soldaten, Grenzschutz- und Polizeibediensteten". Die Abweichungen von<br />

dem allgemeinen Zuordnungsschema bleiben jedoch auf einige wenige heterogene Berufsordnungen<br />

begrenzt. Die Modifikationen und speziellen Zuordnungen für die Gruppe der Arbeiter sowie der Angestellten<br />

und Beamten sind ebenfalls im Anhang in Abbildung B3 dokumentiert.<br />

Besonderheiten und Probleme<br />

Nicht jede einzelne der dargestellten Zuordnungsregeln des Kodierrasters wird dem Leser sofort als<br />

plausibel erscheinen. Ohne detaillierte Informationen über die Ausgangsvariablen, den Häufigkeiten<br />

einzelner Merkmalskombinationen und weiteren empirischen und theoretischen Argumenten, die für<br />

die Identifikation einer Klassenlage von Bedeutung sind, mögen einige der getroffenen Enscheidungen<br />

als arbiträr erscheinen.<br />

In der Tat waren einige der beobachteten Merkmalskombinationen nicht immer eindeutig den Idealtypen<br />

des EGP-Schemas zuzuordnen. Ein Unsicherheitsfaktor war in den Ausgangsdaten der Mikrozensen<br />

begründet. Bei einer Stichprobe von mehreren hunderttausend Personen sind Meßungenauigkeiten,<br />

Fehlinterpretationen zu Fragestellungen und Antwortkategorien sowie divergente Angaben zu einigen<br />

Merkmalsdimensionen nicht vollständig zu vermeiden. Hinzu kommen die bereits besprochenen<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!