Working papers Arbeitspapiere - Mzes - Universität Mannheim
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Um keiner optischen Täuschung zu unterliegen, sollte man sich bei dieser Darstellungsform vergegenwärtigen,<br />
daß die Häufigkeiten, mit der die einzelnen Zellen dieser Tabelle besetzt sind, keineswegs<br />
gleichmäßig, sondern höchst unterschiedlich verteilt sind. Die weitaus überwiegende Zahl der<br />
einfachen manuellen Berufe I wird z.B. in Klasse VIIa kategorisiert, da sie, nach den Ergebnissen des<br />
Mikrozensus, überwiegend auch in betrieblicher Stellung eines un- oder angelernten Arbeiters tätig<br />
sind (Ausprägung 4 bei betrieblicher Stellung).<br />
Je nach beruflicher Stellung erfolgt z.B. für die typischen Handwerks- und Facharbeiterberufe der dritten<br />
Berufsgruppe (Manuelle Berufe III) eine unterschiedliche Klassenzuordnung. Die zahlenmäßig<br />
größte Gruppe von Personen hat hier zur betrieblichen Stellung die Kategorie 5 "Facharbeiter" angegeben<br />
und wird somit der EGP-Klasse VI zugewiesen. Bei betrieblicher Stellung mit einem höheren<br />
Grad an Verantwortung und Autonomie, wie z.B. indiziert in den Ausprägungen 6 und 7 der betrieblichen<br />
Stellung, wird ein diesbezüglicher Angestellter oder Beamter in die EGP-Klasse V (Vorarbeiter,<br />
Meister) eingeordnet. Bei den wenigen Fällen einer noch höheren betrieblichen Stellung, Sachgebietsleiter<br />
oder Abteilungsleiter, erfolgt eine Zuordnung zur Dienstklasse II, im Falle einer betrieblichen<br />
Stellung als Direktor oder Betriebsleiter wäre als Klassenposition die Obere Dienstklasse gerechtfertigt.<br />
Auf analoge Weise kann aus dem Operationalisierungsraster auch für die anderen Berufsgruppen jeweils<br />
in Abhängigkeit von der betrieblichen Stellung die zugewiesene Klassenposition ermittelt werden.<br />
Neben den Angestellten und Beamten wurden getrennt nach beruflicher Stellung, ebensolche Kodierschemata<br />
für Unternehmer und Selbständige, Auszubildende sowie mithelfende Familienangehörige<br />
spezifiert. Wie immer sind einige Ausnahmen von der allgemeinen Regel zu berücksichtigen, in diesem<br />
Fall durch spezielle Zuordnungen für einzelne Berufsordnungen, wie z.B. für die besonders heterogene<br />
Berufsgruppe der "Soldaten, Grenzschutz- und Polizeibediensteten". Die Abweichungen von<br />
dem allgemeinen Zuordnungsschema bleiben jedoch auf einige wenige heterogene Berufsordnungen<br />
begrenzt. Die Modifikationen und speziellen Zuordnungen für die Gruppe der Arbeiter sowie der Angestellten<br />
und Beamten sind ebenfalls im Anhang in Abbildung B3 dokumentiert.<br />
Besonderheiten und Probleme<br />
Nicht jede einzelne der dargestellten Zuordnungsregeln des Kodierrasters wird dem Leser sofort als<br />
plausibel erscheinen. Ohne detaillierte Informationen über die Ausgangsvariablen, den Häufigkeiten<br />
einzelner Merkmalskombinationen und weiteren empirischen und theoretischen Argumenten, die für<br />
die Identifikation einer Klassenlage von Bedeutung sind, mögen einige der getroffenen Enscheidungen<br />
als arbiträr erscheinen.<br />
In der Tat waren einige der beobachteten Merkmalskombinationen nicht immer eindeutig den Idealtypen<br />
des EGP-Schemas zuzuordnen. Ein Unsicherheitsfaktor war in den Ausgangsdaten der Mikrozensen<br />
begründet. Bei einer Stichprobe von mehreren hunderttausend Personen sind Meßungenauigkeiten,<br />
Fehlinterpretationen zu Fragestellungen und Antwortkategorien sowie divergente Angaben zu einigen<br />
Merkmalsdimensionen nicht vollständig zu vermeiden. Hinzu kommen die bereits besprochenen<br />
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