Abschlussbericht - BLE
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Im weiteren Sinne können auch andere Ereignisse höherer Gewalt 5 in Zusammenhang mit<br />
einer bestimmten Wetterlage einzelne Branchen erheblich treffen, wie in jüngster Zeit die<br />
Luftfahrtbranche in Europa erfahren musste (Aschewolke nach Vulkanausbruch). Ungeachtet<br />
der ebenfalls betroffenen Wirtschaftsbereiche ist es jedoch unbestritten, dass die<br />
Landwirtschaft aufgrund der Produktion unter freiem Himmel und der Arbeit mit lebenden<br />
Pflanzen und Tieren regelmäßig und in besonderem Maße von Witterungsbedingungen<br />
abhängig ist (HARDAKER et al. 2007: 6); dieses gar den Kern einer landwirtschaftlichen<br />
Tätigkeit darstellt. Diese Besonderheit nutzt das deutsche Steuerrecht zur Abgrenzung der<br />
landwirtschaftlichen Tätigkeit von anderen Einkunftsarten, indem es von der Nutzung der<br />
natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren spricht (LEINGÄRTNER<br />
2010: Kap. 3 Rz. 1). MUßHOFF und HIRSCHAUER (2010: 12) sprechen in allgemeinerer Form<br />
von einem Mengenrisiko infolge unsicherer Umweltbedingungen. Neben<br />
Wetterschwankungen bzw. der Witterung werden darunter auch Risiken durch Krankheiten<br />
oder Schaderreger subsumiert. Damit rückt neben der auf den ersten Blick ersichtlichen<br />
Abhängigkeit der Pflanzen- und flächenabhängigen Tierproduktion auch die in der Praxis<br />
weitgehend flächenunabhängige Tierproduktion (z.B. Schweine, Geflügel) in den Fokus der<br />
Betrachtungen. Neben witterungsbedingten Minderleistungen können insbesondere<br />
Tierseuchen oder Sperrgebietsausweisungen ein vom Landwirt kaum beeinflussbares und<br />
nicht vorhersehbares Risiko darstellen.<br />
Im weltweiten Vergleich wird die Abhängigkeit der mitteleuropäischen Landwirtschaft von<br />
äußeren Umweltbedingungen als vergleichsweise gering eingestuft (KIMURA und ANTÒN<br />
2011: 10; KIMURA et al. 2010: 10). In welchem Ausmaß Klima und Witterung die<br />
Landwirtschaft in Deutschland zukünftig beeinflussen, kann nur schwer abgeschätzt werden.<br />
Tendenziell scheint eine Zunahme des pflanzenbaulichen Ertrags möglich zu sein. Allerdings<br />
ist regional je nach Niederschlagssituation mit erheblichen Unterschieden zu rechnen<br />
(SCHALLER und WEIGEL 2007: 29f.). Neben einer vielfach prognostizierten Zunahme von<br />
einzelnen Witterungsextremen wird die deutsche Landwirtschaft mit einer höheren<br />
interannuellen Variabilität konfrontiert werden, die Anpassungsmaßnahmen erheblich<br />
erschwert (ZEBISCH et al. 2005: 72). Auch wenn äußere Umwelteinflüsse nicht zwangsläufig<br />
5 Höhere Gewalt ist „ein außerordentliches Ereignis, das unverschuldet von außerhalb des Betriebskreises hereinbricht und unter den<br />
gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach Lage der Sache vom Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann“<br />
(TONNER in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., 2009, § 651j, Rz. 7). Im Beitrag wird im Folgenden unter höherer Gewalt ein<br />
Ereignis verstanden, mit dem ein Landwirt gegebenenfalls zu rechnen hat, auf dessen Eintreten er aber keinen oder nur bedingt Einfluss<br />
nehmen kann.<br />
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