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Abschlussbericht - BLE

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Neben dem allgemeinen Glättungsmechanismus nach § 4a EStG können landwirtschaftliche<br />

Betriebe, ebenso wie andere Betriebe bestimmte Regelungen im Steuerrecht individuell in<br />

Anspruch nehmen. Hierzu gehören insbesondere Rücklagen, deren Anwendung aufgrund<br />

spezieller Sachverhalte in Frage kommt. Für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung ist<br />

die Reinvestitionsrücklage nach §§ 6b, 6c EStG, die es dem Steuerpflichtigen ermöglicht,<br />

einen bei der Veräußerung bestimmten Anlagevermögens erzielten Veräußerungsgewinn am<br />

Ende des Wirtschaftsjahres in eine steuerfreie Rücklage einzustellen und in den folgenden<br />

vier bzw. sechs Wirtschaftsjahren auf Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen (vgl. BLANCK und<br />

BAHRS 2010: 422f.). Daneben existiert die aus der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs<br />

hervorgegangene Rücklage für Ersatzbeschaffung, die in Form einer Richtlinie von der<br />

Finanzverwaltung übernommen worden ist (R 6.6 Abs. 4 EStR). Sofern ein Wirtschaftsgut<br />

aufgrund höherer Gewalt aus einem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, können dabei<br />

aufgedeckte stille Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.<br />

Eine regelmäßig nutzbare und nicht an die Veräußerung oder den Untergang von<br />

Anlagevermögen gebundene Regelung stellt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG dar.<br />

Wenngleich es sich dabei nicht um eine typische Rücklage handelt, so liegt dennoch ein<br />

„rücklagenähnlicher“ Charakter vor (LEHR in: LSW, Gr. 4/271, 6). Für eine geplante und<br />

konkretisierte Anschaffung innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre kann ein sogenannter<br />

Abzugsbetrag außerhalb der Bilanz gewinnmindernd geltend gemacht werden, der im<br />

Zeitpunkt der Anschaffung wieder gewinnerhöhend hinzuzurechnen ist. Da diese Regelung<br />

vergleichsweise neu ist, können keine langfristigen Analysen hierzu vorgenommen werden.<br />

Anhand des vorhandenen Gesamtdatensatzes des Wirtschaftsjahres 2008/2009 lässt sich aber<br />

die Höhe der gewinnmindernd berücksichtigten Investitionsabzugsbeträge ermitteln. Unter<br />

Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren sind im Wirtschaftsjahr 2008/2009 insgesamt ca.<br />

117 Mio. Euro in Form von Investitionsabzugsbeträgen geltend gemacht worden. Bei einem<br />

durchschnittlichen angenommenen Steuersatz von 30% entspricht dies einer Steuerzahlung in<br />

Höhe von ca. 35 Mio. Euro, die somit in Folgejahre verschoben worden ist.<br />

6. Darstellung der Ergebnisse im Hinblick auf die steuer- und verfahrensrechtlichen<br />

Aspekte sowie die finanziellen Auswirkungen einer Risikoausgleichsrücklage<br />

Im zweiten Ergebniskapitel werden steuerrechtliche und administrative Fragestellungen<br />

untersucht sowie die damit zusammenhängende betriebswirtschaftliche Wirksamkeit einer<br />

Risikoausgleichsrücklage dargestellt. Kapitel 6.1 stellt zunächst das als Vorlage für die<br />

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