Abschlussbericht - BLE
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pro Jahr aus. Für die von den Restriktionen betroffenen 11% der Betriebe belaufen sich die<br />
Belastungen immerhin auf 195 Euro pro Betrieb und Jahr.<br />
Kürzere Glättungszeiträume führen erwartungsgemäß zu geringeren Glättungseffekten<br />
(Abbildung 19). Die eingangs vermutete Vorzüglichkeit der umgekehrten Zuordnung der<br />
Gewinne im konkreten Betrachtungszeitraum hat sich in moderater Form bestätigt. Der<br />
Steuerspareffekt gegenüber der jährlichen Versteuerung erhöht sich von 352 Euro im<br />
zehnjährigen Zeitraum ohne Restriktionen auf 369 Euro („10 J. umg.“).<br />
Abbildung 19: Jährliche Steuerersparnis der RAR bei natürlichen Personen gegenüber einer<br />
jährlichen Versteuerung und der zweijährigen Durchschnittsbesteuerung<br />
Euro pro Betrieb und Jahr<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Jährliche Steuerersparnis pro Betrieb gegenüber…<br />
…jährlicher Versteuerung ...zweijähriger Durchschnittsbesteuerung (§ 4a EStG)<br />
3 J. 4 J. 5 J. 6 J. 7 J. 8 J. 9 J. 10 J. 10 J.<br />
Gewichteter Datensatz ohne<br />
juristische Personen; 113.287 Betriebe<br />
Maximale Rücklagenlaufzeit in Jahren<br />
umg.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Testbetriebsdaten.<br />
10 J.<br />
DBV<br />
Sämtliche Berechnungen basieren auf dem Grundtarif des Einkommensteuergesetzes,<br />
wenngleich ein nicht unerheblicher Anteil der Betriebsinhaber mit dem Splittingtarif für<br />
Ehegatten veranlagt werden dürfte. In diesem Fällen würden aber auch vielfach<br />
außerlandwirtschaftlich Einkünfte hinzukommen, die wiederum Einfluss auf die<br />
Progressionsstufe nehmen würden. Da Angaben zu außerlandwirtschaftlichen Einkünften nur<br />
unvollständig zur Verfügung stehen, ist auf die durchgehende Anwendung des Splittingtarifs<br />
verzichtet worden. Um dennoch eine Einschätzung über die Bedeutung des Effekts zu<br />
gewinnen, ist die Variante mit dem zehnjährigen Betrachtungszeitraum ohne Restriktionen<br />
(„10J.“) zusätzlich unter Berücksichtigung des Splittingtarifs berechnet und optimiert worden.<br />
Außerlandwirtschaftliche Einkünfte wurden nicht berücksichtigt. Dies führt im Ergebnis zu<br />
einer deutlich geringeren Steuerlast, da die Betriebe in niedrigere Progressionszonen fallen<br />
und der Grundfreibetrag durch die Zusammenveranlagung im Tarif 2009 auf über<br />
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