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Abschlussbericht - BLE

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das volle zu versteuernde Einkommen des Zeitraums der Besteuerung unterworfen wird.<br />

Anderenfalls würden am Ende des Betrachtungszeitraums unversteuerte Bestände in der<br />

Ausgleichsrücklage verbleiben und einen Vergleich der Steuerbelastungen aufgrund<br />

unterschiedlicher Gesamt-Bemessungsgrundlagen nicht zulassen.<br />

In der Rechenprozedur folgt im Anschluss an die Bildung und Auflösung der Rücklage<br />

(sofern zulässig) die zweijährige Durchschnittsbesteuerung, die den Gewinn eines<br />

Wirtschaftsjahres anteilig den Kalenderjahren zuordnet. Von den auf Basis der 5.327 Betriebe<br />

anhand der Gewichtungsfaktoren 2009 abgebildeten 114.292 Betrieben können gut 96% von<br />

der Durchschnittsbesteuerung profitieren. Von diesem wiederum nutzen 90% das<br />

landwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Knapp<br />

10% nutzen das Wirtschaftsjahr für Futterbaubetriebe; der Anteil anderer abweichender<br />

Wirtschaftsjahre ist im Datensatz verschwindend gering. Knapp 4% der Betriebe können die<br />

zweijährige Durchschnittsbesteuerung nicht nutzen, da entweder das Wirtschaftsjahr dem<br />

Kalenderjahr entspricht oder sich ein abweichendes Wirtschaftsjahr aufgrund der Rechtsform<br />

nicht auf die Einkommensermittlung auswirkt.<br />

Nach Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft des jeweiligen Kalenderjahres,<br />

die aufgrund der fehlenden Informationen zu anderen Einkunftsarten und personenbezogenen<br />

Angaben (vgl. Kapitel 4) vereinfacht dem Gesamtbetrag der Einkünfte gleichgesetzt werden,<br />

wird unter Beachtung der bestehenden steuerlichen Rechtslage auf die Möglichkeiten eines<br />

Verlustrück- oder eines Verlustvortrages geprüft. Übersicht 6 stellt den<br />

Berechnungsalgorithmus in formalisierte Form dar. Die Betriebe können in den Simulationen<br />

Verlustrück- bzw. Verlustvorträge vornehmen, sofern sie in einem oder mehreren Jahren<br />

Verluste ausweisen. In der Praxis kann die Geltendmachung von den Betriebsinhabern in<br />

Grenzen individuell gehandhabt werden. Eine Formalisierung der Vorgehensweise ist für die<br />

Berechnung daher notwendig. In den Berechnungen wird bei einem negativen zu<br />

versteuernden Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zunächst geprüft, ob ein<br />

Rücktrag in den vorhergehenden Veranlagungszeitraum möglich ist. Ist dieses nicht der Fall,<br />

einsteht ein Verlustvortrag, der in den Folgejahren so schnell und so weit wie möglich<br />

abgebaut wird. Besteht bereits ein Verlustvortrag, so wird dieser bei einem positiven<br />

Gesamtbetrag der Einkünfte so weit wie möglich ausgeglichen. Ist der Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte negativ, so wird ein bestehender Verlustvortrag erhöht. Der zeitlich begrenzte<br />

Betrachtungszeitraum führt dazu, dass bei einzelnen Betrieben am Ende des letzten Jahres ein<br />

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