Abschlussbericht - BLE
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Abbildung 18: Anteil der betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen an allen Betrieben bzw. denen,<br />
die mehr oder weniger als 500 Euro Glättungsvorteil pro Jahr erzielen können<br />
Anteil<br />
50,0%<br />
45,0%<br />
40,0%<br />
35,0%<br />
30,0%<br />
25,0%<br />
20,0%<br />
15,0%<br />
10,0%<br />
5,0%<br />
0,0%<br />
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Testbetriebsdaten.<br />
6.4.3 Vergleich des Progressionseffekts für natürliche Personen bei unterschiedlichen<br />
Ausgestaltungen<br />
Alle<br />
10% (> 500 Euro p.a.)<br />
90% (< 500 Euro p.a.)<br />
Ackerbau Gartenbau Weinbau/<br />
Gewichteter Datensatz ohne<br />
Dauerkultur<br />
juristische Personen; 113.287 Betriebe<br />
Futterbau Veredelung Verbund<br />
Neben den hier detailliert dargestellten Ergebnissen der DBV-Ausgestaltung sind weitere<br />
Varianten untersucht worden (vgl. Kapitel 6.3.4). Abbildung 19 stellt die Steuerminderung<br />
durch Anwendung der Risikoausgleichsrücklage im Vergleich zur jährlichen Besteuerung und<br />
im Vergleich zur zweijährigen Durchschnittsbesteuerung nach § 4a EStG für die einzelnen<br />
Varianten dar. Neben der DBV-Version („10 J. DBV“) ist insbesondere die Rücklage über<br />
einen zehnjährigen Zeitraum ohne Restriktionen („10 J.“) von Interesse. Die Abschaffung der<br />
Restriktionen 18 bei der Bildung und der maximalen Höhe der Rücklage erhöhen<br />
erwartungsgemäß den Glättungseffekt. Anstelle von 332 Euro fallen im Schnitt gegenüber der<br />
jährlichen Versteuerung 352 Euro Steuern pro Betrieb und Jahr weniger an. Für 89% der<br />
Betriebe führt der Wegfall bzw. die Einführung der Restriktionen zu keinen wesentlichen<br />
Änderungen in der Steuerbelastung. Bei 11% der Betriebe wirken die vom Bauernverband in<br />
Anlehnung an das Forstschäden-Ausgleichsgesetz in die Diskussion gebrachten Restriktionen<br />
begrenzend auf den Glättungseffekt. Die Steuerbelastung der 113.287 natürlichen Personen<br />
im Datensatz erhöht sich im Zehnjahreszeitraum um knapp 23 Mio. Euro. Bezogen auf alle<br />
natürlichen Personen wirken sich die Restriktionen mit 20 Euro zusätzlicher Steuerbelastung<br />
18 Begrenzung des Rücklagenhöchstbetrags auf den Durchschnitt der Umsatzerlöse der drei vorgehenden Wirtschaftsjahre; Begrenzung des<br />
jährlichen Zuführungsbetrags auf 25% des Höchstbetrags.<br />
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