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Abschlussbericht - BLE

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Finanzielle Reserven<br />

Eine Befragung von PALINKAS und SZÉKELY (2008, zitiert in: MELYUKHINA 2010) zeigt, dass<br />

insbesondere deutsche Landwirte (61%) im Vergleich zu holländischen und spanischen<br />

Landwirten (23%) hohen Wert auf ausreichende finanzielle Reserven legen. Aussagen zur<br />

Höhe finanzieller Reserven sind anhand der Testbetriebsdaten insbesondere bei<br />

Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur begrenzt möglich, da eine enge<br />

Verzahnung zwischen betrieblichem und privatem Bereich vorliegt. Eine Auswertung des<br />

Kassenbestands ist daher lediglich für Personenhandelsgesellschaften und juristische<br />

Personen vorgenommen worden. Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren aus dem<br />

Jahr 2009 ergibt sich im zehnjährigen Untersuchungszeitraum ein durchschnittlicher<br />

Kassenbestand von knapp 116.000 Euro pro Betrieb. Für Einzelunternehmen und<br />

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist anstelle des Kassenbestands eine Auswertung der<br />

Entnahmen für private Vermögensbildung vorgenommen worden. Die jährlichen Entnahmen<br />

für private Vermögensbildung liegen im Datensatz der identischen Betriebe im Schnitt bei<br />

23.000 Euro pro Betrieb. Konkrete Aussagen zur Höhe finanzieller Reserven sind mit diesen<br />

Werten nicht möglich, zumal auch außerbetriebliche Einkünfte dazu beitragen können.<br />

29% der Betriebe haben in mindestens einem der zehn Jahre Sonstige Rückstellungen<br />

(Rückstellungen, die nicht Pensions- und Steuerrückstellungen sind) in der Bilanz<br />

ausgewiesen und damit zukünftige Risiken und Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am<br />

Abschlussstichtag noch nicht sicher feststeht, vorweggenommen. Knapp zwei Drittel der<br />

Betriebe, die Rückstellungen gebildet haben, gehören in die Kategorie der großen Betriebe<br />

mit > 100 EGE (Europäische Größeneinheit) oder Juristische Personen. Dass insbesondere<br />

große Betriebe Rückstellungen bilden, ist wenig überraschend, da der Ausweis von<br />

Rückstellungen buchführenden Betrieben vorbehalten ist und eine Vielzahl kleinerer Betriebe<br />

mit anderen Gewinnermittlungsarten (§§ 4 III, 13a EStG) keine periodenechte Abgrenzung<br />

von Erträgen und Aufwendungen vornehmen.<br />

Versicherungslösungen<br />

Versicherungslösungen stellen üblicherweise eine Absicherung gegen Extremereignisse dar<br />

(ARTAVIA et al. 2010: 77). Typisches Beispiel hierfür ist die Feuerversicherung, bei der es für<br />

den einzelnen Versicherungsnehmer nur in seltenen Fällen zu einer Auszahlung kommt.<br />

Naturkatastrophen richteten nach Angaben der MUNICH RE (2010) 2009 weltweit Schäden in<br />

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