Abschlussbericht - BLE
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Erleichterungen von bis zu 500 Euro pro Jahr. In wenigen Einzelfällen können auch deutlich<br />
höhere Werte von bis zu 3000 Euro erreicht werden.<br />
Die genannten Werte beinhalten neben dem Progressionseffekt auch die Veränderung der<br />
Steuerbelastung aufgrund abweichender Verlustvorträge. Wie bereits angedeutet ist dieser<br />
Effekt aber relativ gering und beläuft sich im Vergleich zwischen der zweijährigen<br />
Durchschnittsbesteuerung nach § 4a EStG und der zusätzlichen Anwendung der<br />
Risikoausgleichsrücklage rechnerisch lediglich auf 4 Euro pro Betrieb und Jahr. Von der<br />
Minderung der Steuerlast um 178 Euro pro Betrieb und Jahr (vgl. Abbildung 14) entfallen<br />
damit 4 Euro auf den Verlustvortragseffekt. In den detaillierten Auswertungen zur<br />
Vorzüglichkeit unterschiedlicher Betriebsgruppen wieder dieser heraus gerechnet, ansonsten<br />
wird auf einen durchgehend getrennten Ausweis des Effekts im Folgenden verzichtet.<br />
Abbildung 16 ordnet die jährlichen Steuerausfälle aufgrund des Progressionseffekts von<br />
insgesamt ca. 19,7 Mio. Euro bei natürlichen Personen den einzelnen<br />
Vorzüglichkeitskategorien zu.<br />
Abbildung 16: Absolute Höhe und Anteil der einzelnen Vorzüglichkeitskategorien am jährlichen<br />
Gesamtsteuervorteil<br />
Euro pro Jahr<br />
10.000.000<br />
8.000.000<br />
6.000.000<br />
4.000.000<br />
2.000.000<br />
0<br />
Gewichteter Datensatz ohne<br />
juristische Personen; 113.287 Betriebe<br />
Höhe des Steuerausfalls<br />
0% 0% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1%<br />
Steuervorteil in Euro pro Betrieb und Jahr<br />
12% 12% 9% 10%<br />
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Testbetriebsdaten. Der Steuerausfall bezieht sich auf die Differenz<br />
der Steuerbelastung zwischen der zweijährigen Durchschnittsbesteuerung nach § 4a EStG (sofern anwendbar)<br />
und der zusätzlichen Nutzung der Risikoausgleichsrücklage.<br />
Knapp die Hälfte des gesamten Steuervorteils (47%) entfällt auf 10% der Betriebe, die einen<br />
Vorteil von mindestens 500 Euro pro Jahr erzielen (vgl. Abbildung 15). Weitere 44% der<br />
Entlastung entfallen auf Betriebe mit einem Vorteil von 100 bis 500 Euro pro Jahr. Zu dieser<br />
Gruppe zählen 32% der Betriebe. Die übrigen 58% der Betriebe teilen sich die anteilige<br />
47%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
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