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Richter klären<br />
Nutzungsentschädigung<br />
_ Die Entscheidung <strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs zur<br />
Nutzungsentschädigung eines mangelhaften Verbrauchsguts<br />
ist für <strong>de</strong>n KfzHan<strong>de</strong>l nahezu unbe<strong>de</strong>utend.<br />
Der Europäische Gerichtshof<br />
(EuGH) hat entschie<strong>de</strong>n, dass<br />
ein Verbraucher nicht verpflichtet<br />
ist, <strong>de</strong>m Verkäufer<br />
eines mangelhaften Verbrauchsgutes<br />
Wertersatz für die Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Verbrauchguts bis zu <strong>de</strong>ssen<br />
Austausch zu leisten, wobei es sich hier<br />
um ein <strong>de</strong>fektes Haushaltsgerät han<strong>de</strong>lte<br />
(Rechtssache C-404/06).<br />
Nach <strong>de</strong>utschem Schul<strong>de</strong>nrecht<br />
war es bisher uneingeschränkt möglich,<br />
seitens <strong>de</strong>s Händlers, Nutzungsentschädigung<br />
bei <strong>de</strong>r Rückgabe <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />
im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />
zu verlangen. Nach<br />
Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r freien<br />
Kfz-Händler (BVfK) dürfte das Urteil<br />
vermutlich keine Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />
Kfz-Han<strong>de</strong>l haben. Tatsächlich wür<strong>de</strong><br />
es nämlich bei <strong>de</strong>m Grundsatz bleiben,<br />
dass <strong>de</strong>m Verbraucher gegenüber eine zu<br />
leisten<strong>de</strong> Erstattung gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
kann, um <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r Ware Rechnung<br />
zu tragen, die durch <strong>de</strong>n Verbraucher<br />
seit ihrer Lieferung erfolgt ist.<br />
Diese Regelung gilt nach wie vor, jedoch<br />
nicht mehr uneingeschränkt, so<br />
<strong>de</strong>r BVfK. Der EuGH hat im Falle einer so<br />
genannten Ersatzlieferung eine Ausnahme<br />
gemacht. Mit Ersatzlieferung ist <strong>de</strong>r<br />
Umtausch einer Ware gegen eine solche<br />
gemeint, die <strong>de</strong>m vertraglichen Vereinbarten<br />
exakt entspricht. Von dieser Situation<br />
sind Gebrauchtwagengeschäfte<br />
im Normalfall nicht betroffen, da es <strong>de</strong>n<br />
i<strong>de</strong>ntischen Ersatzwagen für gewöhnlich<br />
nicht gibt. Insofern wer<strong>de</strong>n Probleme im<br />
Zusammenhang mit Sachmängelhaftung<br />
von Gebrauchtwagen fast ausnahmslos<br />
durch Nachbesserung o<strong>de</strong>r Rückabwicklung<br />
gelöst.<br />
Für <strong>de</strong>n BVfK stellt sich die Frage, ob<br />
die Rückabwicklung nicht genau so zu<br />
behan<strong>de</strong>ln ist, wie die Ersatzlieferung.<br />
Schließlich wechselt in einem Fall Auto<br />
gegen Auto, im an<strong>de</strong>ren Auto gegen<br />
Geld. Wenn es auch nicht verständlich<br />
erscheinen mag, gelte nach wie vor <strong>de</strong>r<br />
Grundsatz <strong>de</strong>s Paragraph 346 Absatz 1<br />
<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches: „Hat<br />
sich eine Vertragspartei vertraglich <strong>de</strong>n<br />
Rücktritt vorbehalten o<strong>de</strong>r steht ihr ein<br />
gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind<br />
im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts die empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und die<br />
gezogenen Nutzungen herauszugeben.“<br />
Mit „gezogenen Nutzungen herauszugeben“<br />
ist für <strong>de</strong>n Verband das gemeint,<br />
was dann bei Neuwagen zwischen 0,67<br />
und 0,4 Prozent vom Neupreis pro 1000<br />
gefahrenen Kilometer in Anrechnung<br />
gebracht wird, wobei für Gebrauchtwagen<br />
an<strong>de</strong>re Berechnungsmo<strong>de</strong>lle gelten.<br />
Damit reduziere sich die Wirkung dieses<br />
EuGH-Urteils auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ersatzlieferung<br />
(Umtausch) für eine neu erworbene<br />
Ware. Es gäbe allerdings Einschränkungen<br />
zugunsten <strong>de</strong>s Verkäufers, teilt<br />
<strong>de</strong>r BVfK mit. Er kann die Ersatzlieferung<br />
verweigern, wenn sich diese Abhilfe als<br />
unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm<br />
unzumutbare Kosten verursachen wür<strong>de</strong>.<br />
Zwischen einem Haushaltsgerät und<br />
einem neuen Fahrzeug gäbe es einen Unterschied.<br />
Ein nach kurzer Zeit zurückgenommenes<br />
Haushaltsgerät wür<strong>de</strong> nach<br />
Instandsetzung und<br />
späteren Abverkauf<br />
nur einen geringen<br />
wirtschaftlichen Scha<strong>de</strong>n<br />
verursachen. Bei<br />
einem neuen Wagen<br />
ist das Gegenteil zu<br />
erwarten. Ein Neuwagen,<br />
<strong>de</strong>r nach kurzer<br />
Zeit wegen Mängel<br />
im Rahmen eines Umtauschs(Ersatzlieferung)<br />
zurückgegeben<br />
wird, könne selbst in<br />
ordnungsgemäßen<br />
Zustand nur mit erheblichem<br />
Verlust<br />
verkauft wer<strong>de</strong>n. Der<br />
<br />
<br />
<br />
Grund: Die Inbetriebnahme und <strong>de</strong>r erste<br />
Haltereintrag in <strong>de</strong>r Zulassungsbescheinigung<br />
Teil II führt zu einem Wertverlust<br />
von min<strong>de</strong>stens zehn bis 20 Prozent <strong>de</strong>s<br />
ursprünglichen Neupreises.<br />
Nach Ansicht <strong>de</strong>s BVfK erfüllt <strong>de</strong>r<br />
damit entstehen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n die Voraussetzung,<br />
eine Ersatzlieferung zu verweigern.<br />
Der Händler kann zwar bei <strong>de</strong>r Ersatzlieferung<br />
keinen Ersatz mehr für die<br />
bisherige Nutzung <strong>de</strong>s Autos verlangen,<br />
er kann jedoch diese Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung<br />
wegen Unverhältnismäßigkeit<br />
verweigern. Das heißt, es bleibt in diesem<br />
Falle die Nachbesserung o<strong>de</strong>r die<br />
Wertmin<strong>de</strong>rung – eine für <strong>de</strong>n Händler<br />
wirtschaftlich wesentlich günstigere Lösung.<br />
Der Verband befürchtet, dass trotz<br />
<strong>de</strong>r unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Auswirkung auf die<br />
Rechtslage im Kraftfahrzeug-Han<strong>de</strong>l, die<br />
Wirkung in <strong>de</strong>r Praxis groß sein dürfte.<br />
Medienberichte könnten bei <strong>de</strong>n Käufern<br />
<strong>de</strong>n Eindruck erwecken, es sei künftig bei<br />
Rückgabe eines Fahrzeuges keine Nutzungsentschädigung<br />
mehr zu leisten.<br />
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Hans Rosarius<br />
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amz auto | motor | zubehör Nr. 92008 193