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Richter klären<br />

Nutzungsentschädigung<br />

_ Die Entscheidung <strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs zur<br />

Nutzungsentschädigung eines mangelhaften Verbrauchsguts<br />

ist für <strong>de</strong>n Kfz­Han<strong>de</strong>l nahezu unbe<strong>de</strong>utend.<br />

Der Europäische Gerichtshof<br />

(EuGH) hat entschie<strong>de</strong>n, dass<br />

ein Verbraucher nicht verpflichtet<br />

ist, <strong>de</strong>m Verkäufer<br />

eines mangelhaften Verbrauchsgutes<br />

Wertersatz für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Verbrauchguts bis zu <strong>de</strong>ssen<br />

Austausch zu leisten, wobei es sich hier<br />

um ein <strong>de</strong>fektes Haushaltsgerät han<strong>de</strong>lte<br />

(Rechtssache C-404/06).<br />

Nach <strong>de</strong>utschem Schul<strong>de</strong>nrecht<br />

war es bisher uneingeschränkt möglich,<br />

seitens <strong>de</strong>s Händlers, Nutzungsentschädigung<br />

bei <strong>de</strong>r Rückgabe <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />

im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />

zu verlangen. Nach<br />

Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r freien<br />

Kfz-Händler (BVfK) dürfte das Urteil<br />

vermutlich keine Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />

Kfz-Han<strong>de</strong>l haben. Tatsächlich wür<strong>de</strong><br />

es nämlich bei <strong>de</strong>m Grundsatz bleiben,<br />

dass <strong>de</strong>m Verbraucher gegenüber eine zu<br />

leisten<strong>de</strong> Erstattung gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

kann, um <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r Ware Rechnung<br />

zu tragen, die durch <strong>de</strong>n Verbraucher<br />

seit ihrer Lieferung erfolgt ist.<br />

Diese Regelung gilt nach wie vor, jedoch<br />

nicht mehr uneingeschränkt, so<br />

<strong>de</strong>r BVfK. Der EuGH hat im Falle einer so<br />

genannten Ersatzlieferung eine Ausnahme<br />

gemacht. Mit Ersatzlieferung ist <strong>de</strong>r<br />

Umtausch einer Ware gegen eine solche<br />

gemeint, die <strong>de</strong>m vertraglichen Vereinbarten<br />

exakt entspricht. Von dieser Situation<br />

sind Gebrauchtwagengeschäfte<br />

im Normalfall nicht betroffen, da es <strong>de</strong>n<br />

i<strong>de</strong>ntischen Ersatzwagen für gewöhnlich<br />

nicht gibt. Insofern wer<strong>de</strong>n Probleme im<br />

Zusammenhang mit Sachmängelhaftung<br />

von Gebrauchtwagen fast ausnahmslos<br />

durch Nachbesserung o<strong>de</strong>r Rückabwicklung<br />

gelöst.<br />

Für <strong>de</strong>n BVfK stellt sich die Frage, ob<br />

die Rückabwicklung nicht genau so zu<br />

behan<strong>de</strong>ln ist, wie die Ersatzlieferung.<br />

Schließlich wechselt in einem Fall Auto<br />

gegen Auto, im an<strong>de</strong>ren Auto gegen<br />

Geld. Wenn es auch nicht verständlich<br />

erscheinen mag, gelte nach wie vor <strong>de</strong>r<br />

Grundsatz <strong>de</strong>s Paragraph 346 Absatz 1<br />

<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches: „Hat<br />

sich eine Vertragspartei vertraglich <strong>de</strong>n<br />

Rücktritt vorbehalten o<strong>de</strong>r steht ihr ein<br />

gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind<br />

im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts die empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und die<br />

gezogenen Nutzungen herauszugeben.“<br />

Mit „gezogenen Nutzungen herauszugeben“<br />

ist für <strong>de</strong>n Verband das gemeint,<br />

was dann bei Neuwagen zwischen 0,67<br />

und 0,4 Prozent vom Neupreis pro 1000<br />

gefahrenen Kilometer in Anrechnung<br />

gebracht wird, wobei für Gebrauchtwagen<br />

an<strong>de</strong>re Berechnungsmo<strong>de</strong>lle gelten.<br />

Damit reduziere sich die Wirkung dieses<br />

EuGH-Urteils auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ersatzlieferung<br />

(Umtausch) für eine neu erworbene<br />

Ware. Es gäbe allerdings Einschränkungen<br />

zugunsten <strong>de</strong>s Verkäufers, teilt<br />

<strong>de</strong>r BVfK mit. Er kann die Ersatzlieferung<br />

verweigern, wenn sich diese Abhilfe als<br />

unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm<br />

unzumutbare Kosten verursachen wür<strong>de</strong>.<br />

Zwischen einem Haushaltsgerät und<br />

einem neuen Fahrzeug gäbe es einen Unterschied.<br />

Ein nach kurzer Zeit zurückgenommenes<br />

Haushaltsgerät wür<strong>de</strong> nach<br />

Instandsetzung und<br />

späteren Abverkauf<br />

nur einen geringen<br />

wirtschaftlichen Scha<strong>de</strong>n<br />

verursachen. Bei<br />

einem neuen Wagen<br />

ist das Gegenteil zu<br />

erwarten. Ein Neuwagen,<br />

<strong>de</strong>r nach kurzer<br />

Zeit wegen Mängel<br />

im Rahmen eines Umtauschs(Ersatzlieferung)<br />

zurückgegeben<br />

wird, könne selbst in<br />

ordnungsgemäßen<br />

Zustand nur mit erheblichem<br />

Verlust<br />

verkauft wer<strong>de</strong>n. Der<br />

<br />

<br />

<br />

Grund: Die Inbetriebnahme und <strong>de</strong>r erste<br />

Haltereintrag in <strong>de</strong>r Zulassungsbescheinigung<br />

Teil II führt zu einem Wertverlust<br />

von min<strong>de</strong>stens zehn bis 20 Prozent <strong>de</strong>s<br />

ursprünglichen Neupreises.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s BVfK erfüllt <strong>de</strong>r<br />

damit entstehen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n die Voraussetzung,<br />

eine Ersatzlieferung zu verweigern.<br />

Der Händler kann zwar bei <strong>de</strong>r Ersatzlieferung<br />

keinen Ersatz mehr für die<br />

bisherige Nutzung <strong>de</strong>s Autos verlangen,<br />

er kann jedoch diese Art <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung<br />

wegen Unverhältnismäßigkeit<br />

verweigern. Das heißt, es bleibt in diesem<br />

Falle die Nachbesserung o<strong>de</strong>r die<br />

Wertmin<strong>de</strong>rung – eine für <strong>de</strong>n Händler<br />

wirtschaftlich wesentlich günstigere Lösung.<br />

Der Verband befürchtet, dass trotz<br />

<strong>de</strong>r unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Auswirkung auf die<br />

Rechtslage im Kraftfahrzeug-Han<strong>de</strong>l, die<br />

Wirkung in <strong>de</strong>r Praxis groß sein dürfte.<br />

Medienberichte könnten bei <strong>de</strong>n Käufern<br />

<strong>de</strong>n Eindruck erwecken, es sei künftig bei<br />

Rückgabe eines Fahrzeuges keine Nutzungsentschädigung<br />

mehr zu leisten.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Hans Rosarius<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

amz ­ auto | motor | zubehör Nr. 9­2008 193

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