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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Patientenverfügung<br />

Ich möchte meine Rechte kennen 107<br />

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll,<br />

auch wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?<br />

Voraussetzung für Ihre Behandlung, Ihre Therapie oder einen operativen<br />

Eingriff ist Ihre Zustimmung, die Sie bei vollem Bewusstsein und auf Grundlage<br />

umfassender Information und Aufklärung geben. Wenn Sie als Patientin<br />

oder als Patient nicht mehr entscheidungsfähig sind, entscheidet die<br />

Ärztin oder der Arzt auf Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens, den sie<br />

oder er zum Beispiel mit nahen Angehörigen erörtert. Um sicherzustellen,<br />

dass Ihr Wille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn Sie diesen<br />

nicht mehr vermitteln können, können Sie eine individuelle Patientenverfügung<br />

erstellen. Fragen dazu beantwortet die Broschüre „Patientenverfügung“<br />

des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de). Sie enthält<br />

auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen<br />

Formulierung des Schriftstücks helfen.<br />

Versichertenrechte<br />

Woher weiß ich, wofür meine Kasse mein Geld ausgibt?<br />

Krankenkassen, ihre Landesverbände, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen<br />

sowie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

und ihre Bundesvereinigungen müssen jährlich die Vorstandsvergütungen<br />

einschließlich Nebenleistungen und der wesentlichen<br />

Versorgungsregelungen ihrer Vorstände offenlegen.<br />

Die Informationen der Krankenkassen, ihrer Landesverbände und des Spitzenverbandes<br />

Bund der Krankenkassen werden im Bundesanzeiger und in<br />

den Mitgliederzeitschriften der jeweiligen Krankenkassen publiziert.

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