Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Patientenverfügung<br />
Ich möchte meine Rechte kennen 107<br />
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll,<br />
auch wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?<br />
Voraussetzung für Ihre Behandlung, Ihre Therapie oder einen operativen<br />
Eingriff ist Ihre Zustimmung, die Sie bei vollem Bewusstsein und auf Grundlage<br />
umfassender Information und Aufklärung geben. Wenn Sie als Patientin<br />
oder als Patient nicht mehr entscheidungsfähig sind, entscheidet die<br />
Ärztin oder der Arzt auf Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens, den sie<br />
oder er zum Beispiel mit nahen Angehörigen erörtert. Um sicherzustellen,<br />
dass Ihr Wille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn Sie diesen<br />
nicht mehr vermitteln können, können Sie eine individuelle Patientenverfügung<br />
erstellen. Fragen dazu beantwortet die Broschüre „Patientenverfügung“<br />
des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de). Sie enthält<br />
auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen<br />
Formulierung des Schriftstücks helfen.<br />
Versichertenrechte<br />
Woher weiß ich, wofür meine Kasse mein Geld ausgibt?<br />
Krankenkassen, ihre Landesverbände, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen<br />
sowie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
und ihre Bundesvereinigungen müssen jährlich die Vorstandsvergütungen<br />
einschließlich Nebenleistungen und der wesentlichen<br />
Versorgungsregelungen ihrer Vorstände offenlegen.<br />
Die Informationen der Krankenkassen, ihrer Landesverbände und des Spitzenverbandes<br />
Bund der Krankenkassen werden im Bundesanzeiger und in<br />
den Mitgliederzeitschriften der jeweiligen Krankenkassen publiziert.