Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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26 Ich möchte mich gut absichern<br />
Versorgungsbezüge<br />
Versorgungsbezüge sind – unabhängig davon, ob sie laufend oder einmal<br />
gezahlt werden – mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Sie sind beitragspflichtig,<br />
wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie aufgrund<br />
einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder <strong>zur</strong> Alters- oder Hinterbliebenenversorgung<br />
erhält und sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
sind.<br />
Zu Versorgungsbezügen zählen unter anderem:<br />
• Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus<br />
einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften oder Grundsätzen (mit Ausnahme von übergangsweise<br />
gewährten Bezügen, unfallbedingten Leistungen oder<br />
Leistungen der Beschädigtenversorgung)<br />
• Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen<br />
Staatssekretäre und Minister<br />
• Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für<br />
Angehörige bestimmter Berufe eingerichtet sind<br />
• Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung<br />
der Landwirte mit Ausnahme von Übergangshilfen<br />
• Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung<br />
im öffentlichen Dienst und der Hüttenknappschaftlichen<br />
Zusatzversicherung