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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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26 Ich möchte mich gut absichern<br />

Versorgungsbezüge<br />

Versorgungsbezüge sind – unabhängig davon, ob sie laufend oder einmal<br />

gezahlt werden – mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Sie sind beitragspflichtig,<br />

wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie aufgrund<br />

einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder <strong>zur</strong> Alters- oder Hinterbliebenenversorgung<br />

erhält und sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

sind.<br />

Zu Versorgungsbezügen zählen unter anderem:<br />

• Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus<br />

einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften oder Grundsätzen (mit Ausnahme von übergangsweise<br />

gewährten Bezügen, unfallbedingten Leistungen oder<br />

Leistungen der Beschädigtenversorgung)<br />

• Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen<br />

Staatssekretäre und Minister<br />

• Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für<br />

Angehörige bestimmter Berufe eingerichtet sind<br />

• Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung<br />

der Landwirte mit Ausnahme von Übergangshilfen<br />

• Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung<br />

im öffentlichen Dienst und der Hüttenknappschaftlichen<br />

Zusatzversicherung

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