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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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120 Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss<br />

Welche Kosten können nicht bei der Belastungsgrenze<br />

berücksichtigt werden?<br />

Kosten, die keine Zuzahlungen sind, können auch nicht für die Belastungsgrenze<br />

berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere:<br />

• Arzneimittel/Hilfsmittel, deren Preis über dem Festbetrag liegt.<br />

• aufwändigere Leistungen als eigentlich notwendig<br />

• Aufwendungen für Mittel, deren Verordnung zu Lasten der Krankenkassen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

• Eigenanteile für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des<br />

täglichen Lebens beinhalten (orthopädische Schuhe etc.).<br />

• Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung, etwa für Verwaltungskosten<br />

und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

• Eigenanteile zu Zahnersatz und zu Maßnahmen der künstlichen<br />

Befruchtung<br />

Was ist, wenn nur ein Partner schwerwiegend chronisch krank ist?<br />

Wenn ein mitversichertes Familienmitglied (Ehegatte, volljähriges Kind)<br />

oder die Ehepartnerin bzw. der -partner in einer anderen <strong>gesetzlichen</strong><br />

Krankenkasse versichert und schwerwiegend chronisch krank ist, gilt für<br />

alle Familienmitglieder eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt abzüglich der Freibeträge. Erreichen<br />

die Zuzahlungen aller Familienmitglieder zusammengenommen diese<br />

Belastungsgrenze, sind alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder für<br />

weitere medizinische Leistungen zuzahlungsbefreit. Wie die Umsetzung<br />

im Einzelfall erfolgt, erläutert Ihnen Ihre Krankenkasse.

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