Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
120 Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss<br />
Welche Kosten können nicht bei der Belastungsgrenze<br />
berücksichtigt werden?<br />
Kosten, die keine Zuzahlungen sind, können auch nicht für die Belastungsgrenze<br />
berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere:<br />
• Arzneimittel/Hilfsmittel, deren Preis über dem Festbetrag liegt.<br />
• aufwändigere Leistungen als eigentlich notwendig<br />
• Aufwendungen für Mittel, deren Verordnung zu Lasten der Krankenkassen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
• Eigenanteile für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des<br />
täglichen Lebens beinhalten (orthopädische Schuhe etc.).<br />
• Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung, etwa für Verwaltungskosten<br />
und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
• Eigenanteile zu Zahnersatz und zu Maßnahmen der künstlichen<br />
Befruchtung<br />
Was ist, wenn nur ein Partner schwerwiegend chronisch krank ist?<br />
Wenn ein mitversichertes Familienmitglied (Ehegatte, volljähriges Kind)<br />
oder die Ehepartnerin bzw. der -partner in einer anderen <strong>gesetzlichen</strong><br />
Krankenkasse versichert und schwerwiegend chronisch krank ist, gilt für<br />
alle Familienmitglieder eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt abzüglich der Freibeträge. Erreichen<br />
die Zuzahlungen aller Familienmitglieder zusammengenommen diese<br />
Belastungsgrenze, sind alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder für<br />
weitere medizinische Leistungen zuzahlungsbefreit. Wie die Umsetzung<br />
im Einzelfall erfolgt, erläutert Ihnen Ihre Krankenkasse.