Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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42 Ich möchte mich gut absichern<br />
Kündigungsfristen<br />
Der Aufwand für einen Kassenwechsel ist gering. Gesetzlich Versicherte<br />
können wechseln, wenn sie in ihrer bisherigen Krankenkasse mindestens<br />
18 Monate versichert waren. Sobald Sie also Ihre Kündigung schriftlich erklärt<br />
haben, können Sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats Ihre<br />
Kasse wechseln. Vor Ablauf der 18-Monatsfrist ist eine Kündigung nur dann<br />
erlaubt, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht<br />
oder aber die Prämie, die sie auszahlt, senkt. Ihre Kasse muss Sie so frühzeitig<br />
informieren, dass Sie Ihre Kündigung noch vor Inkrafttreten der angekündigten<br />
Änderung aussprechen können.<br />
Die 18-Monatsfrist gilt außerdem nicht,<br />
• wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihre Mitgliedschaft kündigen<br />
wollen, weil Sie die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllen<br />
oder eine private <strong>Krankenversicherung</strong> abschließen wollen,<br />
• wenn Ihre Krankenkasse in der Satzung vorgesehen hat, dass die Bindungsfrist<br />
nicht gilt, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse derselben<br />
Kassenart wechseln,<br />
• wenn für Ihren Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu<br />
errichtet wird.<br />
Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, sind Sie an diesen in der Regel<br />
drei Jahre lang gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht<br />
möglich.