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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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42 Ich möchte mich gut absichern<br />

Kündigungsfristen<br />

Der Aufwand für einen Kassenwechsel ist gering. Gesetzlich Versicherte<br />

können wechseln, wenn sie in ihrer bisherigen Krankenkasse mindestens<br />

18 Monate versichert waren. Sobald Sie also Ihre Kündigung schriftlich erklärt<br />

haben, können Sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats Ihre<br />

Kasse wechseln. Vor Ablauf der 18-Monatsfrist ist eine Kündigung nur dann<br />

erlaubt, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht<br />

oder aber die Prämie, die sie auszahlt, senkt. Ihre Kasse muss Sie so frühzeitig<br />

informieren, dass Sie Ihre Kündigung noch vor Inkrafttreten der angekündigten<br />

Änderung aussprechen können.<br />

Die 18-Monatsfrist gilt außerdem nicht,<br />

• wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihre Mitgliedschaft kündigen<br />

wollen, weil Sie die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllen<br />

oder eine private <strong>Krankenversicherung</strong> abschließen wollen,<br />

• wenn Ihre Krankenkasse in der Satzung vorgesehen hat, dass die Bindungsfrist<br />

nicht gilt, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse derselben<br />

Kassenart wechseln,<br />

• wenn für Ihren Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu<br />

errichtet wird.<br />

Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, sind Sie an diesen in der Regel<br />

drei Jahre lang gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht<br />

möglich.

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