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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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22 Ich möchte mich gut absichern<br />

Gleitzone, d. h. einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und<br />

800,00 Euro.<br />

Die Höhe des Beitragssatzes wird jedes Jahr geprüft. Der Beitragssatz wird<br />

erhöht, wenn die geschätzten Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben<br />

der Kassen – zum Beispiel für Medikamente, Krankenhäuser sowie Ärztinnen<br />

und Ärzte – im laufenden und im Folgejahr nicht zu mindestens 95 Prozent<br />

decken. In diesem Fall bestimmt die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss<br />

den Beitragssatz neu.<br />

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2010<br />

Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld<br />

ab dem 43. Tag, paritätisch finanziert 14,0 %)<br />

14,9 %<br />

Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,9 %<br />

Beitragssatz aus gesetzlicher Rente (paritätisch finanziert 14,6 %) 14,9 %<br />

Pflegeversicherung (Personen ohne Kinder zzgl. 0,25 %) 1,95 % bzw. 2,2 %<br />

Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 3.750 €<br />

Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) 45.000 €

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