Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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22 Ich möchte mich gut absichern<br />
Gleitzone, d. h. einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und<br />
800,00 Euro.<br />
Die Höhe des Beitragssatzes wird jedes Jahr geprüft. Der Beitragssatz wird<br />
erhöht, wenn die geschätzten Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben<br />
der Kassen – zum Beispiel für Medikamente, Krankenhäuser sowie Ärztinnen<br />
und Ärzte – im laufenden und im Folgejahr nicht zu mindestens 95 Prozent<br />
decken. In diesem Fall bestimmt die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss<br />
den Beitragssatz neu.<br />
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2010<br />
Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld<br />
ab dem 43. Tag, paritätisch finanziert 14,0 %)<br />
14,9 %<br />
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,9 %<br />
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente (paritätisch finanziert 14,6 %) 14,9 %<br />
Pflegeversicherung (Personen ohne Kinder zzgl. 0,25 %) 1,95 % bzw. 2,2 %<br />
Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 3.750 €<br />
Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) 45.000 €