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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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60 Ich möchte gesund bleiben<br />

Leistung Beschreibung<br />

Schutzimpfungen<br />

Schutzimpfungen sind Bestandteil des Leistungskatalogs der <strong>gesetzlichen</strong> Kranken-<br />

versicherung. Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen aus nicht-beruflichem Anlass.<br />

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim<br />

Robert Koch-Institut bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einzelheiten<br />

zu den Leistungen der Krankenkassen. Über diesen für alle Versicherten bestehenden<br />

Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen für ihre Versicherten<br />

übernehmen, insbesondere Impfungen für private Auslandsreisen. (Stand: Juni 2010)<br />

Schutzimpfungen für Säuglinge, Kinder und<br />

Jugendliche<br />

Standardimpfungen für Erwachsene über 60 Jahre<br />

Influenza, Pneumokokkeninfektion<br />

Impfungen, die jedes Kind nach den<br />

Impfempfehlungen der STIKO erhalten<br />

sollte.<br />

Auffrischimpfungen Impfungen, die bei Erwachsenen<br />

aufgefrischt bzw. bei fehlender<br />

Grundimpfung nachgeholt werden<br />

sollen.<br />

Indikationsimpfungen Impfungen bei erhöhter Gefährdung<br />

von Personen und bei Angehörigen<br />

bestimmter Alters- oder Risikogruppen

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