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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Beitragssätze<br />

Ich möchte mich gut absichern 21<br />

In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem<br />

ermäßigten Beitragssatz.<br />

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder (Pflichtversicherte und<br />

freiwillig Versicherte) mit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts<br />

bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen. Auch<br />

Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge nach dem allgemeinen<br />

Beitragssatz.<br />

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die ohne Anspruch<br />

auf Krankengeld versichert sind bzw. deren Leistungsumfang eingeschränkt<br />

ist. Zudem findet der ermäßigte Beitragssatz für die sonstigen<br />

Einnahmen (zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte) von freiwillig versicherten<br />

Rentnerinnen und Rentnern Anwendung.<br />

Wie hoch ist der Beitragssatz?<br />

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 gilt für alle<br />

Mitglieder der GKV ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz in Höhe von<br />

derzeit 14,9 Prozent.<br />

Dieser Beitragssatz wird mit Ausnahme eines Anteils in Höhe von 0,9 Beitragssatzpunkten,<br />

der von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen<br />

ist, grundsätzlich paritätisch finanziert, d. h. er wird je <strong>zur</strong> Hälfte von den<br />

Versicherten und von den Arbeitgebern bzw. den Rentenversicherungsträgern<br />

getragen.<br />

Besondere Regelungen gelten bei der Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen<br />

und bei einer Beschäftigung innerhalb der sogenannten

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