Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Beitragssätze<br />
Ich möchte mich gut absichern 21<br />
In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem<br />
ermäßigten Beitragssatz.<br />
Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder (Pflichtversicherte und<br />
freiwillig Versicherte) mit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts<br />
bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen. Auch<br />
Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge nach dem allgemeinen<br />
Beitragssatz.<br />
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die ohne Anspruch<br />
auf Krankengeld versichert sind bzw. deren Leistungsumfang eingeschränkt<br />
ist. Zudem findet der ermäßigte Beitragssatz für die sonstigen<br />
Einnahmen (zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte) von freiwillig versicherten<br />
Rentnerinnen und Rentnern Anwendung.<br />
Wie hoch ist der Beitragssatz?<br />
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 gilt für alle<br />
Mitglieder der GKV ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz in Höhe von<br />
derzeit 14,9 Prozent.<br />
Dieser Beitragssatz wird mit Ausnahme eines Anteils in Höhe von 0,9 Beitragssatzpunkten,<br />
der von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen<br />
ist, grundsätzlich paritätisch finanziert, d. h. er wird je <strong>zur</strong> Hälfte von den<br />
Versicherten und von den Arbeitgebern bzw. den Rentenversicherungsträgern<br />
getragen.<br />
Besondere Regelungen gelten bei der Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen<br />
und bei einer Beschäftigung innerhalb der sogenannten