Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich möchte mich gut absichern 33<br />
Wer muss keinen Zusatzbeitrag zahlen?<br />
Kinder und mitversicherte Lebenspartnerinnen und -partner sind von<br />
einem eventuell anfallenden Zusatzbeitrag ausgenommen.<br />
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, Bezieherinnen und Bezieher<br />
einer Grundsicherung sowie Heimbewohnerinnen und -bewohner, die ergänzende<br />
Sozialhilfe bekommen, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag<br />
nicht selbst bezahlen. Die Mehrkosten hierfür trägt das Grundsicherungs-<br />
bzw. das Sozialamt.<br />
Für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II übernimmt in Härtefällen die<br />
Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag.<br />
Krankenkassenwahl<br />
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der <strong>gesetzlichen</strong><br />
<strong>Krankenversicherung</strong>?<br />
Als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied können Sie grundsätzlich<br />
eine der folgenden Krankenkassen wählen:<br />
• die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Beschäftigungs- oder<br />
Wohnorts<br />
• Jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen<br />
hinweisen, deren Zuständigkeit sich aber auf Ihren Beschäftigungs-<br />
oder Wohnort erstreckt.<br />
• Eine Betriebskrankenkasse (BKK) oder Innungskrankenkasse (IKK),<br />
wenn Sie in einem Betrieb beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug<br />
beschäftigt waren, für den eine BKK oder IKK besteht.