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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich möchte mich gut absichern 33<br />

Wer muss keinen Zusatzbeitrag zahlen?<br />

Kinder und mitversicherte Lebenspartnerinnen und -partner sind von<br />

einem eventuell anfallenden Zusatzbeitrag ausgenommen.<br />

Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, Bezieherinnen und Bezieher<br />

einer Grundsicherung sowie Heimbewohnerinnen und -bewohner, die ergänzende<br />

Sozialhilfe bekommen, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag<br />

nicht selbst bezahlen. Die Mehrkosten hierfür trägt das Grundsicherungs-<br />

bzw. das Sozialamt.<br />

Für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II übernimmt in Härtefällen die<br />

Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag.<br />

Krankenkassenwahl<br />

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Krankenversicherung</strong>?<br />

Als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied können Sie grundsätzlich<br />

eine der folgenden Krankenkassen wählen:<br />

• die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Beschäftigungs- oder<br />

Wohnorts<br />

• Jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen<br />

hinweisen, deren Zuständigkeit sich aber auf Ihren Beschäftigungs-<br />

oder Wohnort erstreckt.<br />

• Eine Betriebskrankenkasse (BKK) oder Innungskrankenkasse (IKK),<br />

wenn Sie in einem Betrieb beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug<br />

beschäftigt waren, für den eine BKK oder IKK besteht.

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