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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich benötige medizinische Versorgung 65<br />

Die Hausärztin oder der Hausarzt als Lotse<br />

Zu wem kann ich gehen, wenn ich krank bin?<br />

Das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen sowie Patienten und Ärztinnen<br />

sowie Ärzten ist der Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens.<br />

Wenn Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter ärztliche Hilfe benötigen,<br />

können Sie grundsätzlich jede Ärztin bzw. jeden Arzt Ihres Vertrauens<br />

aufsuchen, die oder der für die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />

zugelassen ist. Hausärztinnen und Hausärzte nehmen als Ihre Partner eine<br />

zentrale Stellung in der Gesundheitsversorgung ein. Sie sind für Sie die erste<br />

Anlaufstation und koordinieren die gesamte Behandlung.<br />

Da die Hausärztin bzw. der Hausarzt in der Regel mit Ihrer Krankheitsgeschichte<br />

und Ihren Lebensumständen besonders vertraut ist, kann sie bzw.<br />

er diese Funktion am besten ausfüllen, mit Ihnen die nächsten Behandlungsschritte<br />

absprechen und Sie bei Therapieentscheidungen sowie bei<br />

der Auswahl von Kliniken sowie Fachärztinnen und -ärzten beraten.<br />

Die Überweisung an Fachärzte, zum Beispiel für gynäkologische oder<br />

Augenuntersuchungen, ist für Sie in jedem Fall zuzahlungsfrei.

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