Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich benötige medizinische Versorgung 65<br />
Die Hausärztin oder der Hausarzt als Lotse<br />
Zu wem kann ich gehen, wenn ich krank bin?<br />
Das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen sowie Patienten und Ärztinnen<br />
sowie Ärzten ist der Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens.<br />
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter ärztliche Hilfe benötigen,<br />
können Sie grundsätzlich jede Ärztin bzw. jeden Arzt Ihres Vertrauens<br />
aufsuchen, die oder der für die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong><br />
zugelassen ist. Hausärztinnen und Hausärzte nehmen als Ihre Partner eine<br />
zentrale Stellung in der Gesundheitsversorgung ein. Sie sind für Sie die erste<br />
Anlaufstation und koordinieren die gesamte Behandlung.<br />
Da die Hausärztin bzw. der Hausarzt in der Regel mit Ihrer Krankheitsgeschichte<br />
und Ihren Lebensumständen besonders vertraut ist, kann sie bzw.<br />
er diese Funktion am besten ausfüllen, mit Ihnen die nächsten Behandlungsschritte<br />
absprechen und Sie bei Therapieentscheidungen sowie bei<br />
der Auswahl von Kliniken sowie Fachärztinnen und -ärzten beraten.<br />
Die Überweisung an Fachärzte, zum Beispiel für gynäkologische oder<br />
Augenuntersuchungen, ist für Sie in jedem Fall zuzahlungsfrei.