Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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74 Ich benötige medizinische Versorgung<br />
Soziotherapie<br />
Was versteht man unter einer Soziotherapie?<br />
Die ambulante Soziotherapie bietet schwer psychisch kranken Menschen<br />
eine spezielle Hilfe. Sie bekommen einen individuellen Behandlungs- und/<br />
oder Rehabilitationsplan und werden dabei unterstützt, die dort aufgestellten<br />
notwendigen Hilfen in ihrem privaten Lebensumfeld wahrzunehmen.<br />
Dies kann unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden. Über die<br />
individuelle therapeutische Hilfe hinaus verbessert die Soziotherapie den<br />
Informationsfluss im Hilfesystem. Dies führt zu einer besseren Koordination<br />
der aufeinander abgestimmten Hilfeangebote. Bei einer Soziotherapie<br />
gelten die grundsätzlichen Zuzahlungsregelungen, das heißt, es sind zehn<br />
Prozent der täglichen Kosten, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens<br />
fünf Euro zu zahlen.<br />
Damit die Versicherten nicht durch die Mindestzuzahlungen von fünf Euro<br />
über Gebühr belastet werden, können an mehreren Tagen anfallende<br />
Teileinheiten (beispielsweise bei einer Gruppentherapie) zu einer Soziotherapie-Einheit<br />
(60 Minuten) aufsummiert und die Zuzahlungen hierauf<br />
berechnet werden. Eine Begrenzung der Zuzahlungsdauer gibt es nicht.<br />
Diese ergibt sich jedoch automatisch aufgrund der gesetzlich vorgesehenen<br />
Höchstbezugsdauer von 120 Stunden in drei Jahren.<br />
Psychotherapeutische Behandlung<br />
Welche psychotherapeutischen Leistungen übernehmen die<br />
<strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen?<br />
Sie können ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes oder<br />
Genehmigung Ihrer Krankenkasse zugelassene nichtärztliche Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dabei stehen<br />
Ihnen neben den psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten ap-