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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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74 Ich benötige medizinische Versorgung<br />

Soziotherapie<br />

Was versteht man unter einer Soziotherapie?<br />

Die ambulante Soziotherapie bietet schwer psychisch kranken Menschen<br />

eine spezielle Hilfe. Sie bekommen einen individuellen Behandlungs- und/<br />

oder Rehabilitationsplan und werden dabei unterstützt, die dort aufgestellten<br />

notwendigen Hilfen in ihrem privaten Lebensumfeld wahrzunehmen.<br />

Dies kann unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden. Über die<br />

individuelle therapeutische Hilfe hinaus verbessert die Soziotherapie den<br />

Informationsfluss im Hilfesystem. Dies führt zu einer besseren Koordination<br />

der aufeinander abgestimmten Hilfeangebote. Bei einer Soziotherapie<br />

gelten die grundsätzlichen Zuzahlungsregelungen, das heißt, es sind zehn<br />

Prozent der täglichen Kosten, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens<br />

fünf Euro zu zahlen.<br />

Damit die Versicherten nicht durch die Mindestzuzahlungen von fünf Euro<br />

über Gebühr belastet werden, können an mehreren Tagen anfallende<br />

Teileinheiten (beispielsweise bei einer Gruppentherapie) zu einer Soziotherapie-Einheit<br />

(60 Minuten) aufsummiert und die Zuzahlungen hierauf<br />

berechnet werden. Eine Begrenzung der Zuzahlungsdauer gibt es nicht.<br />

Diese ergibt sich jedoch automatisch aufgrund der gesetzlich vorgesehenen<br />

Höchstbezugsdauer von 120 Stunden in drei Jahren.<br />

Psychotherapeutische Behandlung<br />

Welche psychotherapeutischen Leistungen übernehmen die<br />

<strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen?<br />

Sie können ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes oder<br />

Genehmigung Ihrer Krankenkasse zugelassene nichtärztliche Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dabei stehen<br />

Ihnen neben den psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten ap-

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