Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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118 Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss<br />
Was zählt alles zu den Bruttoeinnahmen dazu?<br />
Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen,<br />
die <strong>zur</strong> Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehen: Das kann Ihr Arbeitseinkommen oder Ihre<br />
Rente sein. Aber auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder<br />
Betriebsrenten zählen dazu. Zur genauen Festlegung sprechen Sie mit<br />
Ihrer Krankenkasse.<br />
Ebenso werden alle Zuzahlungen zusammen berücksichtigt, die Sie und<br />
Ihre in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> versicherten Angehörigen<br />
und Lebenspartner leisten. So lassen sich Zuzahlungs- und Einnahmenhöhe<br />
errechnen und in ein Verhältnis zueinander setzen. Sobald Sie die<br />
Belastungsgrenze erreicht haben, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder<br />
für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen<br />
befreit.<br />
Nicht vergessen!<br />
• Zuzahlungsbelege sammeln.<br />
• Bruttoeinnahmen berechnen.<br />
• Freibeträge abziehen.<br />
• Erreichen der Belastungsgrenze kontrollieren (zwei Prozent beziehungsweise<br />
ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken).<br />
• Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.<br />
Da Ihre Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, sobald Sie Ihre<br />
Belastungsgrenze erreicht haben, müssen Sie selbst Ihre Zuzahlungen im<br />
Auge behalten und die Quittungen sammeln. Zum Beispiel gibt es in Apotheken<br />
Unterlagen, Computerausdrucke oder auch Hefte, in denen die