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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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118 Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss<br />

Was zählt alles zu den Bruttoeinnahmen dazu?<br />

Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen,<br />

die <strong>zur</strong> Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen: Das kann Ihr Arbeitseinkommen oder Ihre<br />

Rente sein. Aber auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder<br />

Betriebsrenten zählen dazu. Zur genauen Festlegung sprechen Sie mit<br />

Ihrer Krankenkasse.<br />

Ebenso werden alle Zuzahlungen zusammen berücksichtigt, die Sie und<br />

Ihre in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> versicherten Angehörigen<br />

und Lebenspartner leisten. So lassen sich Zuzahlungs- und Einnahmenhöhe<br />

errechnen und in ein Verhältnis zueinander setzen. Sobald Sie die<br />

Belastungsgrenze erreicht haben, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder<br />

für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen<br />

befreit.<br />

Nicht vergessen!<br />

• Zuzahlungsbelege sammeln.<br />

• Bruttoeinnahmen berechnen.<br />

• Freibeträge abziehen.<br />

• Erreichen der Belastungsgrenze kontrollieren (zwei Prozent beziehungsweise<br />

ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken).<br />

• Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.<br />

Da Ihre Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, sobald Sie Ihre<br />

Belastungsgrenze erreicht haben, müssen Sie selbst Ihre Zuzahlungen im<br />

Auge behalten und die Quittungen sammeln. Zum Beispiel gibt es in Apotheken<br />

Unterlagen, Computerausdrucke oder auch Hefte, in denen die

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