Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich benötige medizinische Versorgung 75<br />
probierte psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten <strong>zur</strong> Verfügung,<br />
die Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr behandeln dürfen.<br />
Die ersten fünf (sogenannten probatorischen) Sitzungen bedürfen nicht<br />
der Genehmigung durch die Krankenkassen. Darüber hinausgehende Psychotherapie-Sitzungen<br />
müssen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.<br />
Wie beim Arztbesuch wird auch beim ersten Besuch einer Psychotherapeutin<br />
oder eines Psychotherapeuten pro Quartal eine Praxisgebühr von zehn<br />
Euro fällig, sofern keine Überweisung vorliegt.<br />
Schwangerschaft/Mutterschaft<br />
Welche Leistungen übernehmen die Kassen bei Schwangerschaft<br />
und Mutterschaft?<br />
Die Schwangerschaft und die Mutterschaft genießen einen besonderen<br />
Schutz. Zu den in der Regel zuzahlungsfreien Leistungen bei Schwangerschaft<br />
und Mutterschaft gehören daher:<br />
• ärztliche Betreuung einschließlich der Schwangerenvorsorge<br />
• Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung (stationäre<br />
Entbindung im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung mit Anspruch<br />
auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung für die Zeit nach der<br />
Entbindung)<br />
• Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln<br />
• Hebammenhilfe