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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich benötige medizinische Versorgung 75<br />

probierte psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten <strong>zur</strong> Verfügung,<br />

die Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr behandeln dürfen.<br />

Die ersten fünf (sogenannten probatorischen) Sitzungen bedürfen nicht<br />

der Genehmigung durch die Krankenkassen. Darüber hinausgehende Psychotherapie-Sitzungen<br />

müssen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.<br />

Wie beim Arztbesuch wird auch beim ersten Besuch einer Psychotherapeutin<br />

oder eines Psychotherapeuten pro Quartal eine Praxisgebühr von zehn<br />

Euro fällig, sofern keine Überweisung vorliegt.<br />

Schwangerschaft/Mutterschaft<br />

Welche Leistungen übernehmen die Kassen bei Schwangerschaft<br />

und Mutterschaft?<br />

Die Schwangerschaft und die Mutterschaft genießen einen besonderen<br />

Schutz. Zu den in der Regel zuzahlungsfreien Leistungen bei Schwangerschaft<br />

und Mutterschaft gehören daher:<br />

• ärztliche Betreuung einschließlich der Schwangerenvorsorge<br />

• Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung (stationäre<br />

Entbindung im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung mit Anspruch<br />

auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung für die Zeit nach der<br />

Entbindung)<br />

• Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln<br />

• Hebammenhilfe

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