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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich benötige medizinische Versorgung 67<br />

Ambulante Behandlung im Krankenhaus<br />

Kann ich mich auch im Krankenhaus ambulant behandeln lassen?<br />

In bestimmten Fällen können Sie sich auch in Krankenhäusern ambulant<br />

behandeln lassen. Krankenhäusern ist es grundsätzlich erlaubt, im ambulanten<br />

Bereich bestimmte hoch spezialisierte fachärztliche Leistungen anzubieten.<br />

Das gilt besonders für seltene Erkrankungen sowie Erkrankungen<br />

mit besonderen Behandlungsverläufen wie zum Beispiel Krebs, HIV/AIDS<br />

oder Mukoviszidose. Auch die ambulante ärztliche Behandlung im Rahmen<br />

von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen<br />

kann von Krankenhäusern übernommen werden. Außerdem können<br />

Krankenhäuser im Rahmen von Verträgen <strong>zur</strong> Integrierten Versorgung in<br />

bestimmten Fällen <strong>zur</strong> ambulanten Behandlung berechtigt sein. Schließlich<br />

werden Krankenhäuser auch in die ambulante ärztliche Versorgung eingebunden,<br />

wenn dies <strong>zur</strong> Deckung einer Unterversorgung erforderlich ist.<br />

Alle für die ambulante Behandlung zugelassenen und ermächtigten Krankenhäuser<br />

dürfen Leistungen zu Lasten der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

abrechnen. Die ausgewählten Kliniken stehen mit ihrem ambulanten<br />

Versorgungsangebot prinzipiell allen Versicherten <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Medizinische Versorgungszentren<br />

Wo finde ich ambulante Versorgung unter einem Dach?<br />

In medizinischen Versorgungszentren finden Sie häufig Ärztinnen und<br />

Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Therapeutinnen und Therapeuten<br />

sowie andere Heilberufler unter einem Dach, die bei der Behandlung eng<br />

zusammenarbeiten und sich gemeinsam über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele<br />

und Therapie verständigen. Durch diese strukturierte und koordinierte<br />

Behandlung können Arzneimittel besser aufeinander abgestimmt<br />

und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

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