Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich benötige medizinische Versorgung 67<br />
Ambulante Behandlung im Krankenhaus<br />
Kann ich mich auch im Krankenhaus ambulant behandeln lassen?<br />
In bestimmten Fällen können Sie sich auch in Krankenhäusern ambulant<br />
behandeln lassen. Krankenhäusern ist es grundsätzlich erlaubt, im ambulanten<br />
Bereich bestimmte hoch spezialisierte fachärztliche Leistungen anzubieten.<br />
Das gilt besonders für seltene Erkrankungen sowie Erkrankungen<br />
mit besonderen Behandlungsverläufen wie zum Beispiel Krebs, HIV/AIDS<br />
oder Mukoviszidose. Auch die ambulante ärztliche Behandlung im Rahmen<br />
von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen<br />
kann von Krankenhäusern übernommen werden. Außerdem können<br />
Krankenhäuser im Rahmen von Verträgen <strong>zur</strong> Integrierten Versorgung in<br />
bestimmten Fällen <strong>zur</strong> ambulanten Behandlung berechtigt sein. Schließlich<br />
werden Krankenhäuser auch in die ambulante ärztliche Versorgung eingebunden,<br />
wenn dies <strong>zur</strong> Deckung einer Unterversorgung erforderlich ist.<br />
Alle für die ambulante Behandlung zugelassenen und ermächtigten Krankenhäuser<br />
dürfen Leistungen zu Lasten der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />
abrechnen. Die ausgewählten Kliniken stehen mit ihrem ambulanten<br />
Versorgungsangebot prinzipiell allen Versicherten <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Medizinische Versorgungszentren<br />
Wo finde ich ambulante Versorgung unter einem Dach?<br />
In medizinischen Versorgungszentren finden Sie häufig Ärztinnen und<br />
Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Therapeutinnen und Therapeuten<br />
sowie andere Heilberufler unter einem Dach, die bei der Behandlung eng<br />
zusammenarbeiten und sich gemeinsam über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele<br />
und Therapie verständigen. Durch diese strukturierte und koordinierte<br />
Behandlung können Arzneimittel besser aufeinander abgestimmt<br />
und Doppeluntersuchungen vermieden werden.