Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich möchte mich gut absichern 29<br />
Voraussetzung für einen Anspruch ist jeweils, dass kein ausreichendes eigenes<br />
Einkommen und Vermögen existiert. Die oder der Hilfebedürftige muss<br />
daher zunächst alle Möglichkeiten nutzen, den entstandenen Bedarf selbst<br />
zu decken. Dazu muss sie oder er auch vorhandenes Vermögen einsetzen.<br />
Allerdings hat der Gesetzgeber verschiedene Freibeträge eingeräumt bzw.<br />
Vermögensgegenstände bestimmt, die nicht berücksichtigt werden.<br />
Nicht versicherungspflichtige und nicht familienversicherte Bezieherinnen<br />
und Bezieher von Sozialhilfe sowie ALG II haben grundsätzlich Anspruch auf<br />
einen Zuschuss zu den Beiträgen für ihre private <strong>Krankenversicherung</strong>.<br />
Zu den von der Versicherungspflicht ausgenommenen Personen, deren<br />
Beiträge <strong>zur</strong> privaten Krankheitsvorsorge zuschussfähig sind, gehören u. a.<br />
Personen,<br />
• die unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert<br />
waren,<br />
• die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und<br />
hauptberuflich selbstständig tätig oder versicherungsfrei sind.<br />
Der Gesundheitsfonds<br />
Seit dem 1. Januar 2009 legen die 163 <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen (Stand<br />
01. 07. 2010) ihre Beitragssätze nicht mehr selbst fest. Stattdessen zahlen<br />
alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz.<br />
Mit dem Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmern sowie der Steuerzuschuss des Bundes<br />
in einen gemeinsamen Topf. Dort wird das Geld gesammelt und je nach<br />
Alter, Geschlecht und vor allem Gesundheitszustand der Versicherten als