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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich möchte mich gut absichern 29<br />

Voraussetzung für einen Anspruch ist jeweils, dass kein ausreichendes eigenes<br />

Einkommen und Vermögen existiert. Die oder der Hilfebedürftige muss<br />

daher zunächst alle Möglichkeiten nutzen, den entstandenen Bedarf selbst<br />

zu decken. Dazu muss sie oder er auch vorhandenes Vermögen einsetzen.<br />

Allerdings hat der Gesetzgeber verschiedene Freibeträge eingeräumt bzw.<br />

Vermögensgegenstände bestimmt, die nicht berücksichtigt werden.<br />

Nicht versicherungspflichtige und nicht familienversicherte Bezieherinnen<br />

und Bezieher von Sozialhilfe sowie ALG II haben grundsätzlich Anspruch auf<br />

einen Zuschuss zu den Beiträgen für ihre private <strong>Krankenversicherung</strong>.<br />

Zu den von der Versicherungspflicht ausgenommenen Personen, deren<br />

Beiträge <strong>zur</strong> privaten Krankheitsvorsorge zuschussfähig sind, gehören u. a.<br />

Personen,<br />

• die unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert<br />

waren,<br />

• die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und<br />

hauptberuflich selbstständig tätig oder versicherungsfrei sind.<br />

Der Gesundheitsfonds<br />

Seit dem 1. Januar 2009 legen die 163 <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen (Stand<br />

01. 07. 2010) ihre Beitragssätze nicht mehr selbst fest. Stattdessen zahlen<br />

alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz.<br />

Mit dem Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern sowie der Steuerzuschuss des Bundes<br />

in einen gemeinsamen Topf. Dort wird das Geld gesammelt und je nach<br />

Alter, Geschlecht und vor allem Gesundheitszustand der Versicherten als

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