Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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36 Ich möchte mich gut absichern<br />
Den <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen ist auch die Kooperation mit privaten<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen gestattet. Als Ergänzung zu ihren<br />
Leistungen können sie Zusatzpolicen – beispielsweise für Brillen, Ein- oder<br />
Zweibettzimmer im Krankenhaus, Naturheilverfahren oder eine Auslandsreisekrankenversicherung<br />
– vermitteln. Vergleichen Sie auch hier Preise<br />
und Leistungen und achten Sie auf günstige Sondertarife.<br />
Wahltarife<br />
Welcher Tarif passt am besten zu mir?<br />
Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten bestimmte Wahltarife anbieten,<br />
haben aber in der konkreten Ausgestaltung gewisse Freiräume. Darüber<br />
hinaus bieten manche Krankenkassen auf freiwilliger Basis zusätzliche<br />
Wahltarife an, z. B. Kostenerstattungstarife.<br />
Wer einen Wahltarif abschließt, ist an diesen in der Regel drei Jahre lang<br />
gebunden. In dieser Zeit kann die Krankenkasse nicht gewechselt werden,<br />
auch nicht wenn die Krankenkasse zwischenzeitlich einen Zusatzbeitrag<br />
erhebt.