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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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36 Ich möchte mich gut absichern<br />

Den <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen ist auch die Kooperation mit privaten<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen gestattet. Als Ergänzung zu ihren<br />

Leistungen können sie Zusatzpolicen – beispielsweise für Brillen, Ein- oder<br />

Zweibettzimmer im Krankenhaus, Naturheilverfahren oder eine Auslandsreisekrankenversicherung<br />

– vermitteln. Vergleichen Sie auch hier Preise<br />

und Leistungen und achten Sie auf günstige Sondertarife.<br />

Wahltarife<br />

Welcher Tarif passt am besten zu mir?<br />

Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten bestimmte Wahltarife anbieten,<br />

haben aber in der konkreten Ausgestaltung gewisse Freiräume. Darüber<br />

hinaus bieten manche Krankenkassen auf freiwilliger Basis zusätzliche<br />

Wahltarife an, z. B. Kostenerstattungstarife.<br />

Wer einen Wahltarif abschließt, ist an diesen in der Regel drei Jahre lang<br />

gebunden. In dieser Zeit kann die Krankenkasse nicht gewechselt werden,<br />

auch nicht wenn die Krankenkasse zwischenzeitlich einen Zusatzbeitrag<br />

erhebt.

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