Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ausnahmen Anmerkungen<br />
Überweisungen:<br />
Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt<br />
überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr<br />
mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe<br />
Quartal fällt.<br />
Vorsorge:<br />
Kontrollbesuche beim Zahnarzt zweimal im<br />
Jahr, Vorsorge- und Früherkennungstermine,<br />
Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge<br />
sind von der Praxisgebühr ausgenommen.<br />
Ausnahme:<br />
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind<br />
(z. B. Inkontinenzhilfen): Zuzahlung von zehn<br />
Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal<br />
10 Euro pro Monat.<br />
Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 127<br />
10 Euro pro Quartal bedeutet: Wer immer erst<br />
zum Hausarzt geht und sich überweisen lässt,<br />
muss die Praxisgebühr von 10 Euro nur<br />
einmal im Quartal bezahlen, auch wenn verschiedene<br />
Arztbesuche notwendig sind. Kinder<br />
und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind<br />
von der Praxisgebühr befreit.<br />
Beispiele:<br />
Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung<br />
beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.<br />
Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung<br />
beträgt zehn Prozent vom Preis, also 7,50 Euro.<br />
Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung<br />
ist auf maximal 10 Euro begrenzt.<br />
Beispiel:<br />
Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen<br />
verordnet werden, beträgt die Zuzahlung<br />
10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich<br />
zehn Prozent der Massagekosten.<br />
Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt<br />
dauert neun Tage.<br />
Tage für vorhergehende Krankenhausaufenthalte<br />
werden bei Anschlussheilbehandlungen<br />
mit angerechnet.