Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich brauche therapeutische Unterstützung 89<br />
chien ist nur der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln<br />
erlaubt.<br />
Wenn Patientinnen oder Patienten Arzneimittel über das Internet bestellen,<br />
sollten sie sich vergewissern, dass sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun<br />
haben. Dies sind im Grundsatz alle Apotheken, die ihren Sitz in Deutschland,<br />
Großbritannien, Island, den Niederlanden oder Tschechien haben und sich<br />
mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse deutlich kenntlich machen.<br />
Diese Apotheken – unabhängig davon, ob sie sich in der EU oder in einem<br />
anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden – dürfen<br />
Ihnen nur solche Arzneimittel schicken, die in Deutschland zugelassen<br />
sind. Solche Medikamente können Sie unter anderem daran erkennen, dass<br />
Kennzeichnung und Packungsbeilage in deutscher Sprache abgefasst sind.<br />
Damit Sie „per Mausklick“ feststellen können, ob eine Apotheke eine behördliche<br />
Erlaubnis zum Versandhandel mit Arzneimitteln in oder nach<br />
Deutschland besitzt, hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation<br />
und Information (DIMDI) diesen Apotheken für deren Internetauftritt<br />
ein Sicherheitslogo <strong>zur</strong> Verfügung gestellt und ein Versandapothekenregister<br />
eingerichtet.<br />
Keinesfalls sollten Sie Ihre Arzneimittel bei Apotheken bestellen, die damit<br />
werben, dass bei ihnen rezeptpflichtige Arzneimittel auch ohne Verschreibung<br />
bestellt werden können.