Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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28 Ich möchte mich gut absichern<br />
Bedürftige<br />
Was mache ich, wenn ich mir die Kassenbeiträge nicht mehr leisten kann?<br />
Bedürftige Menschen können Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die<br />
aus Steuermitteln finanziert werden. Für Erwerbsfähige im Alter zwischen<br />
15 und 65 Jahren und ihre Angehörigen ist dies die Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
(ALG II). Als erwerbsfähig gilt, wer in der Lage ist, unter den<br />
üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mehr als drei Stunden täglich<br />
zu arbeiten. Zuständig sind in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder<br />
die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die vor Ort aus der Agentur für Arbeit<br />
und der Kommune gebildet wurden, oder die Kommune selbst (sogenannter<br />
zugelassener kommunaler Träger).<br />
Bezieherinnen und Bezieher von ALG II sind für den Bezugszeitraum in der<br />
GKV versicherungspflichtig, es sei denn, sie sind als Angehörige einer oder<br />
eines anderen Krankenversicherten familienversichert. Der zuständige<br />
Träger der Grundsicherung übernimmt den pauschalierten Beitrag <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />
<strong>Krankenversicherung</strong>.<br />
Auch bei Erwerbsfähigen, die kein ALG II beziehen, kann der zuständige Träger<br />
der Grundsicherung die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche oder private<br />
<strong>Krankenversicherung</strong> ganz oder teilweise übernehmen. Voraussetzung hierfür<br />
ist, dass mit der Übernahme Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.<br />
Nicht erwerbsfähige Personen (Menschen ab 65 Jahren und Personen, die<br />
voll erwerbsgemindert sind) können Leistungen der Sozialhilfe erhalten,<br />
für die die Zuständigkeit bei den örtlichen Sozialhilfeträgern liegt.<br />
Von den Trägern der Sozialhilfe sind im erforderlichen Umfang auch die<br />
Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> von nicht erwerbsfähigen Personen<br />
zu übernehmen, die nur durch die Zahlung dieser Beiträge hilfebedürftig<br />
würden.