Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 117<br />
2008 an diese Voraussetzung geknüpft. Das bedeutet: Sie oder er<br />
nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch<br />
Kranke teil oder folgt den zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin<br />
bzw. Patient verabredeten Therapieinhalten.<br />
• Auf Familien wird durch Freibeträge, die von den jährlichen Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt abgezogen werden können,<br />
zusätzlich Rücksicht genommen: Für den ersten im gemeinsamen<br />
Haushalt lebenden Angehörigen (z. B. Ehepartner) gilt ein Freibetrag<br />
von 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (2010: 4.599 Euro) und für<br />
jeden weiteren Angehörigen von 10 Prozent der jährlichen Bezugsgröße<br />
(2010: 3.066 Euro). Für jedes Kind der oder des Versicherten<br />
und der Lebenspartnerin bzw. des -partners kann grundsätzlich ein<br />
Kinderfreibetrag von derzeit 7.008 Euro berücksichtigt werden.<br />
• Bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz<br />
des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung<br />
der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Die<br />
oben angegebenen Freibeträge können daher nicht zusätzlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
• Die Belastungsgrenzen gelten auch für Bewohnerinnen und Bewohner<br />
von Alten- und Pflegeheimen.<br />
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus Ihren Bruttoeinnahmen und den<br />
Bruttoeinnahmen Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihres -partners (eingetragene<br />
Lebensgemeinschaften wie Ehe und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)<br />
und aller Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Andere Angehörige<br />
als die Kinder oder Partner können nach Einzelfallprüfung durch<br />
die Krankenkasse bei der Berechnung einbezogen werden, wenn sie ihren<br />
gesamten Lebensunterhalt mit der Familie bestreiten.