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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Ich möchte wissen, was ich zuzahlen muss 117<br />

2008 an diese Voraussetzung geknüpft. Das bedeutet: Sie oder er<br />

nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch<br />

Kranke teil oder folgt den zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin<br />

bzw. Patient verabredeten Therapieinhalten.<br />

• Auf Familien wird durch Freibeträge, die von den jährlichen Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt abgezogen werden können,<br />

zusätzlich Rücksicht genommen: Für den ersten im gemeinsamen<br />

Haushalt lebenden Angehörigen (z. B. Ehepartner) gilt ein Freibetrag<br />

von 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (2010: 4.599 Euro) und für<br />

jeden weiteren Angehörigen von 10 Prozent der jährlichen Bezugsgröße<br />

(2010: 3.066 Euro). Für jedes Kind der oder des Versicherten<br />

und der Lebenspartnerin bzw. des -partners kann grundsätzlich ein<br />

Kinderfreibetrag von derzeit 7.008 Euro berücksichtigt werden.<br />

• Bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz<br />

des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung<br />

der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Die<br />

oben angegebenen Freibeträge können daher nicht zusätzlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

• Die Belastungsgrenzen gelten auch für Bewohnerinnen und Bewohner<br />

von Alten- und Pflegeheimen.<br />

Die Belastungsgrenze errechnet sich aus Ihren Bruttoeinnahmen und den<br />

Bruttoeinnahmen Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihres -partners (eingetragene<br />

Lebensgemeinschaften wie Ehe und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)<br />

und aller Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Andere Angehörige<br />

als die Kinder oder Partner können nach Einzelfallprüfung durch<br />

die Krankenkasse bei der Berechnung einbezogen werden, wenn sie ihren<br />

gesamten Lebensunterhalt mit der Familie bestreiten.

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